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Thema: Vorzeitige Abschreibung

  1. #1
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    Vorzeitige Abschreibung

    Was würdet ihr auf folgende Fragen (s.Folien) antworten:

    - Welche Vorteile bringt eine vorzeitige Abschreibung?
    - In welchen Fällen wirkt sich diese konjunkturlebend aus?
    - Kann eine vorzeitige Abschreibung nachteilig sein?

    lg Kati

  2. #2
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: Vorzeitige Abschreibung

    1) Durch die vorzeitige Abschreibung ist ein Wirtschaftsgut früher voll abgeschrieben als bei gewöhnlicher Abschreibungsdauer. Das heißt, das ich im ersten Jahr durch die höhere Abschreibung einen niedrigeren Gewinn ermittle und damit weniger Steuern anfallen. Eine vorzeitige Abschreibung ist als Steuerstundung anzusehen (heute weniger Steuern zahlen). Zu einer endgültigen Steuerersparnis kommt es jedoch nicht.


    2) Die vorzeitige Abschreibung soll ein Anreiz für Unternehmen zum Investieren sein. Damit wird die Konjunktur belebt --> Neue Aufträge, Steigerung von Produktion, Steigerung Beschäftigungsausmaß, Steigerung Konsum...

    3) Nachteilig ist meiner Meinung nach eine vorzeitige Abschreibung, wenn ich im Jahr der Investition einen Verlust im Unternehmen ermittle. Eine Abschreibung wirkt sich nämlich gewinnmindernd aus. Bei einem Verlust würde die vorzeitige Abschreibung keine Auswirkung haben und wäre verloren. Ich behalte mir lieber diese vorzeitigen Abschreibungsbeträge für spätere Gewinnjahre auf.

  3. #3
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    Avatar von Ferrari
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    AW: Vorzeitige Abschreibung

    Zitat Zitat von Michi Beitrag anzeigen
    3) Nachteilig ist meiner Meinung nach eine vorzeitige Abschreibung, wenn ich im Jahr der Investition einen Verlust im Unternehmen ermittle. Eine Abschreibung wirkt sich nämlich gewinnmindernd aus. Bei einem Verlust würde die vorzeitige Abschreibung keine Auswirkung haben und wäre verloren. Ich behalte mir lieber diese vorzeitigen Abschreibungsbeträge für spätere Gewinnjahre auf.
    ich nehm mal an das steht so auf den folien... aber kann der höhere verlust nicht auch als verlustvortrag in den folgenden jahren zum tragen kommen - sofern diese dann einen gewinn bringen?
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  4. #4
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: Vorzeitige Abschreibung

    Zitat Zitat von Ferrari Beitrag anzeigen
    ich nehm mal an das steht so auf den folien... aber kann der höhere verlust nicht auch als verlustvortrag in den folgenden jahren zum tragen kommen - sofern diese dann einen gewinn bringen?
    Da hast du grundsätzlich recht.
    nur können Verlustvorträge nur mit 75 % der positiven Einkünfte in Folgejahren verrechnet werden.
    25 % der positiven Einkünfte sind jedenfalls zu versteuern.

  5. #5
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    Avatar von DaMan
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    AW: Vorzeitige Abschreibung

    Ich glaube das Beispiel was wir beim Pummerer in der VO gemacht haben war; dass wir eine 4/3 Ermittler haben der im ersten Jahr einen Verlust macht und in diesem Jahr nimmt er auch die vorzeitige Abschreibung in Anspruch; da der 4/3 Ermittler nur 3 Jahre den Verlustvortrag geltend machen kann; kann es uU vorkommen, dass ein Verlust aus dem Jahr 1 nicht mehr verrechnet werden kann (also wenn der Verlust im Jahr 1 groß ist und der Gewinn in den Folgejahren dementsprechend klein)

    lg
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