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Thema: Lösungsvergleich FP Juni 2010

  1. #11
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    vielen dank jetzt hab ichs verstanden

    hat schon jemand lösung zu bsp 5?
    weiß net ob das stimmt was i hab

  2. #12
    Member Bewertungspunkte: 26
    Avatar von DaMan
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    für Bsp 2 ha bich folgende Lösung:

    2010_EU

    Gewinn 20.000
    - Grundfreibetrag 2600
    17400
    - Verlustvortrag 13050 (75% von 17400)
    4350
    Est=0

    2011_EU

    Gewinn 138.000
    - Grundfreibetrag 3.900
    - Verlustvortrag 6950
    127100
    Est=53810

    (Das Gehalt wird beim EU nicht berücksichtigt; da das EU keine Rechtspersönlichkeit hat und ich mit meinem EU keine Arbeitsverträge abschließen kann; das geht nur bei der GmbH)

    2010 GmbH


    Gewinn 20.000
    - Gehalt 50000
    Verlust 30.000
    Kst;Kest=0

    Gehalt 50000
    -6% Betriebsausgabenpauschale 3000
    47000
    Est=14617,14

    2011_GmbH


    Einkünfte 138.000
    -Verlustv. 50000
    -Gehalt 50000
    Gewinn 38000
    Kst 9500
    28500
    Kest 7125
    Verfügungsbetrag 21375

    Gehalt gleich wie oben bei GmbH 2010

    Gesamtbelastung_EU = 53810
    Gesamtbelastung_GmbH = 40742,14

    Ich hoff so stimmts

    Das Beispiel 5:

    Das einfachste ist man merkt sich einfach wie man vorgeht; man zählt den Zahlungsstrom der Bank; den Zahlungsstrom der Investition und den Zahlungsstrom an/vom Finanzamt zusammen, bildet den Barwert und das wars dann

    Zahlungsstrom der Bank:

    +500000; die Annuität ist 146881,16

    Zahlungsstrom der Investition ist gegeben:

    -1000000; -200000; 500000; 500000; 550000 (350000+200000 Restbuchwert)

    Zahlungsstrom des Finanzamts:

    Das ist das schwerste... man nimmt den Zahlungsstrom der Investition, zieht die afa, zinsen und das disagio ab und berechnet dann die Änderung der Steuerzahlungen: (Ich habe das Disagio von 20883,3 nach dem Verhältnis der Zinsen verteilt ... also 8135 im Jahr1; 6247 im Jahr2; ...)

    -121044; 55938; 58019; 72705

    Wenn man die Zahlungsströme nun zusammenzählt bekommt man den GesamtZS:
    -500000; -225836; 297180; 295099; 330413

    Barwert: -68435 (berechnet mit 0,05625 als Zinsatz, da wir in endbesteuerte GmbH-Anteile investieren)

    Ich hoff so stimt und ist ein wenig verständlich

    lg
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  3. #13
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    AW: Lösungen alte Klausuren FP GL Steuerlehre Pummerer

    Zitat Zitat von StingisKhan Beitrag anzeigen
    Die 5250,- sind die 75 % von 7000,- (Dividende). Der Verlust aus den Vorjahren beträgt insgesamt 50000. Unser Gesamteinkommen beträgt vor VVT ja 52000, d.h. wir können insgesamt nur 39000 (75%) geltend machen. Bei Veranlagung ziehe ich die vollen 39000 vom Einkommen ab, bei Nichtveranlagung ziehe ich 33750 (75%) vom ESt-pflichtigen Teil und dann 5250 vom KESt-pflichtigen Teil ab. Das gibt in Summe wieder 39000, was dem maximal abzugsfähigen VVT entspricht (11000 müssen wir dann halt ins nächste Jahr übernehmen!)

    Bei Veranlagung geht es dann folgendermaßen weiter:

    Ich nehme also das Einkommen von 52000 und ziehe davon 39000 VVT ab.
    Dann rechne ich die Tarifbesteuerung aus, das ergibt dann 730 (Achtung, diese 730 wären nur dann richtig, wenn es keine begünstigten Einkommensteile gäbe!).
    Das dividiere ich dann mit 13000 (gesamtes Einkommen nach VVT) und bekomme den Steuersatz von 5,6%.

    Diese 5,6% sind dann auf den nicht begünstigten Teil des Einkommens anzuwenden, sprich auf die 6000 (45000 minus gesamten VVT, weil es immer schlauer ist, soviel VVT wie möglich vom unbegünstigten Teil abzuziehen). Das mit den 45000 ist ein Denkfehler deinerseits, da wäre ja dann der VVT fürn Hugo, wenn wir diesen Betrag versteuern müssten!

    Was dann noch übrig bleibt, sind die begünstigten 7000 Dividende, welche mit dem halben DSS (2,8%) versteuert werden. Das ergibt dann noch 196 €.

    Die Summe ist dann 532 €.

    mfg
    Hallo,

    habe das bsp gerade gerechnet - bei mir kommt eine Steuerbelastung von ungefähr 681 raus.

    weil ich den verlustvortrag im verhältnis auf die 45000 und die 7000 aufgeteilt habe - dh jeweils 75% abgezogen.
    einmal (45000 - 0,75*45000 ) *0,0562 = 632
    und einmal (7000 -0,75*7000) * (0,0562/2) =49

    wieso rechnest du den gesamten vvt auf die 45000? darf man das - weil wenn ich die 7000 zum gesamtbetrag der einkünfte dazurechne und daraus dann die 0,75 vvt wegrechne muss ich dann bei der anwendung des dss bzw. 1/2 dss auch das verhältnis nehmen und nicht einfach dort abziehen wo es mir passt : ) ?
    bist du dir sicher?

    grüße c.

  4. #14
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    AW: Lösungen alte Klausuren FP GL Steuerlehre Pummerer

    Zitat Zitat von chuck Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe das bsp gerade gerechnet - bei mir kommt eine Steuerbelastung von ungefähr 681 raus.

    weil ich den verlustvortrag im verhältnis auf die 45000 und die 7000 aufgeteilt habe - dh jeweils 75% abgezogen.
    einmal (45000 - 0,75*45000 ) *0,0562 = 632
    und einmal (7000 -0,75*7000) * (0,0562/2) =49

    wieso rechnest du den gesamten vvt auf die 45000? darf man das - weil wenn ich die 7000 zum gesamtbetrag der einkünfte dazurechne und daraus dann die 0,75 vvt wegrechne muss ich dann bei der anwendung des dss bzw. 1/2 dss auch das verhältnis nehmen und nicht einfach dort abziehen wo es mir passt : ) ?
    bist du dir sicher?

    grüße c.
    Bei Veranlagung würde ich den VVT nicht aufteilen, weil der Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher für die ESt-Ermittlung wichtig ist, ja 52000!! sind.
    Das mit den 45000 und 7000 ist ja nur die Aufteilung in "begünstigt" oder eben "nicht begünstigt". Man darf sich da nicht verwirren lassen. Wenn wir jetzt das umgekehrte Verhältnis von beg. und n.beg hätten, würde ich die vollen 7000 und von den 45000 nochmals 32000 abziehen.

    Bei Endbesteuerung ist der Gesamtbetrag nur 45000, 7000 sind ja KEst-pflichtig. Da haben wir verschiedene Steuersätze. Deshalb teile ich hier den VVT auf.

    Also ich hab nirgends eine Regel gefunden, wie der VVT auf begünstigte oder nicht begünstigte Teile anzuwenden ist, deshalb kann man es glaub ich schon machen, wie man will. Wir müssen halt immer auf die steuergünstigste Lösung kommen, deshalb empfiehlt es sich, als erstes die nicht begünstigten Teile zu reduzieren.

    Ich glaub ich werde kein Lehrer, dafür tu ich mich mit Erklärungen zu schwer!!

    Ob ich mir sicher bin?? hmmmm, 99%, aber ich bin zuversichtlich, dass es stimmt, da ich noch keinen Gegenbeweis gefunden habe

    mfg

  5. #15
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    @ DaMan

    Die aufgabe 2 habe ich ähnlich gerechnet wie du, nur das mit der Betriebsausgabenpauschale (6%) habe ich nicht verstanden...woher hast du das?

  6. #16
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    Avatar von DaMan
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Ich hab letztes Semester Steueremanagement gemacht und da haben wir in der Zusatzstunde solche Rechtsformvergleiche gerechnet

    Der Gesellschafter-GF darf sich 6% Betriebsausgabenpauschale abziehen; steht im § 17 EstG (ich hab extra nochmal in meinen Unterlagen vom letzten Jahr nachgesehen)

    lg
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  7. #17
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    AW: Lösungen alte Klausuren FP GL Steuerlehre Pummerer

    Zitat Zitat von StingisKhan Beitrag anzeigen
    Bei Veranlagung würde ich den VVT nicht aufteilen, weil der Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher für die ESt-Ermittlung wichtig ist, ja 52000!! sind.
    Das mit den 45000 und 7000 ist ja nur die Aufteilung in "begünstigt" oder eben "nicht begünstigt". Man darf sich da nicht verwirren lassen. Wenn wir jetzt das umgekehrte Verhältnis von beg. und n.beg hätten, würde ich die vollen 7000 und von den 45000 nochmals 32000 abziehen.

    Bei Endbesteuerung ist der Gesamtbetrag nur 45000, 7000 sind ja KEst-pflichtig. Da haben wir verschiedene Steuersätze. Deshalb teile ich hier den VVT auf.

    Also ich hab nirgends eine Regel gefunden, wie der VVT auf begünstigte oder nicht begünstigte Teile anzuwenden ist, deshalb kann man es glaub ich schon machen, wie man will. Wir müssen halt immer auf die steuergünstigste Lösung kommen, deshalb empfiehlt es sich, als erstes die nicht begünstigten Teile zu reduzieren.

    Ich glaub ich werde kein Lehrer, dafür tu ich mich mit Erklärungen zu schwer!!

    Ob ich mir sicher bin?? hmmmm, 99%, aber ich bin zuversichtlich, dass es stimmt, da ich noch keinen Gegenbeweis gefunden habe

    mfg
    Oh, Oh

    Hab jetzt den Gegenbeweis für meine These mit dem VVT gefunden:

    Verlustvorträge dürfen nur auf betriebliche Einkunftsarten verrechnet werden, d.h nicht auf die Einkunftsarten 4-7 (steht so auf den Folien)!!!!
    Endbesteuerungsfähige Einkünfte sind ja Einkünfte aus Kapitalvermögen und daher ist der VVT hier uninteressant! Gilt auch für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit!

    Tut mir leid, wenn ich euch verwirrt habe!

    mfg

  8. #18
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Frage:

    Darf ich nun den Verlustvortrag nur bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb verrechnen, oder vom Gesamtbetrag der Einkünfte (Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen)?

    wo steht die explizite regelung?

    danke

  9. #19
    Member Bewertungspunkte: 5

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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Hier ist ein Schreiben der WKO, da stehts schon im erste Absatz drinnen:

    http://www.wkw.at/docextern/abtfinpo...vortragwko.pdf

    mfg

  10. #20
    Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Zitat Zitat von StingisKhan Beitrag anzeigen
    Hier ist ein Schreiben der WKO, da stehts schon im erste Absatz drinnen:

    http://www.wkw.at/docextern/abtfinpo...vortragwko.pdf

    mfg

    hallo.

    der einzige unterschied, der sich nun ergibt ist also, dass ich bei der endbeteuerung bei den 7000 nicht die 5250 an VVT abziehen kann? liege ich damit richtig?

    lg

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