Zitat Zitat von peter_n Beitrag anzeigen
Ich würde auch den freibetrag erst zum schluss abziehen, da ja eindeutig steht VVR max 75% des gesamteinkommens...
ich habe leider auch keine "wirkliche" antwort gefunden. aber beim gewinnfreibetrag steht ja, dass die bemessungsgrundlage der gewinn ist. --> d.h. für mich umsatzerlöse - aufwendungen. von diesen kann ich dann den freibetrag abziehen und erst dann mach ich vvr? bin ich da ganz falsch?