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Thema: Fp 15.09.2008

  1. #1
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    Fp 15.09.2008

    Frage 3 Körperschaftssteuer/Unternehmensgruppe

    Mein Lösungsvorschlag wäre:

    Die A-Holding AG bildet mit der X-Holding AG eine Beteiligungsgemeinschaft BGmbH
    Diese ist Gruppenträger in der Unternehmensgruppe
    Die Voraussetzung für eine Beteiligungsgemeinschaft ist erfüllt, da mindestens ein Mitglied der Beteiligungsgemeinschaft unmittelbar zu mindestens 40 % beteiligt ist (trifft sowohl für A-Holding AG als auch für X-Holding AG zu)
    und jedes Mitglied der Beteiligungsgemeinschaft unmittelbar zu mindestens 15 % beteiligt sein muss (trifft auch für beide zu)

    Prüfung der Gruppenmitgliedschaft

    D1 AG: Ja, da die BGmbH zu 75 % beteiligt ist (mehr als 50 %)
    C1 AG: Ja, da die BGmbH zu 90 % beteiligt ist (mehr als 50 %)
    C2AG, C3 GmbH, D2 AG: Nein, da die BGmbH nicht unmittelbar beteiligt ist

    was meint ihr dazu?

    lg

  2. #2
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    AW: Fp 15.09.2008

    Frage 4 Umsatzsteuer

    Lösungsvorschlag

    Da das Halten von Beteiligungen keine unternehmerische Tätigkeit darstellt, können sich die Investoren keine Vorsteuern von den Gründungskosten holen.
    Die Beteiligungs GmbH macht in der Folge keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.

    Was meint ihr dazu?

  3. #3
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    Avatar von DaMan
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    AW: Fp 15.09.2008

    @ Michi; ja das stimmt; eine Holding ist kein Unternehmer isd UstG

    lg
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  4. #4
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    AW: Fp 15.09.2008

    Zitat Zitat von Michi Beitrag anzeigen
    Frage 3 Körperschaftssteuer/Unternehmensgruppe

    Mein Lösungsvorschlag wäre:

    Die A-Holding AG bildet mit der X-Holding AG eine Beteiligungsgemeinschaft BGmbH
    Diese ist Gruppenträger in der Unternehmensgruppe
    Die Voraussetzung für eine Beteiligungsgemeinschaft ist erfüllt, da mindestens ein Mitglied der Beteiligungsgemeinschaft unmittelbar zu mindestens 40 % beteiligt ist (trifft sowohl für A-Holding AG als auch für X-Holding AG zu)
    und jedes Mitglied der Beteiligungsgemeinschaft unmittelbar zu mindestens 15 % beteiligt sein muss (trifft auch für beide zu)

    Prüfung der Gruppenmitgliedschaft

    D1 AG: Ja, da die BGmbH zu 75 % beteiligt ist (mehr als 50 %)
    C1 AG: Ja, da die BGmbH zu 90 % beteiligt ist (mehr als 50 %)
    C2AG, C3 GmbH, D2 AG: Nein, da die BGmbH nicht unmittelbar beteiligt ist

    was meint ihr dazu?

    lg
    hallo

    habe dieses bsp auch durchgedacht und bin fast verzweifelt : )

    glaube man kann alle dazuzählen, da - c2 ja gruppenträger von c 3 sein kann (beteiligung größer 50%) und c 1 selbe zu c 2 und damit das ergebnis von c 3 auch zu c 1 dazugezählt wird usw. bis die gesamten ergebnise zu der holding mit 60 und 40 % dazugerechnet werden können ... auch die d 2 kann zu der c 3 dazugerechnet werden und damit wären alle un einbezogen ...

    bin ich damit komplett auf dem holzweg?

    grüße c.

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