frage 3 würde ich so beantworten (weiss aber nicht ob es richtig ist...):
die aktien zählen zum umlaufvermögen, da sie nur zur kurzfristigen veranlagung angeschafft wurden; daher gilt das strenge niederstwertprinzip.
somit müssen sie mit 26.000 ausgewiesen werden.
frage 5 muss ich mir noch anschauen.
hast du die lösungen zu frage 2 und 4 und zu den multiple choice fragen?
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