Also, gehe kommendes Semester ins Ausland (Italien(Bocconi). Weiß jemand, ob man das Studienbuchblatt oder/und Inskriptionsbestätigung von IBK legalisieren und übersetzen lassen muss!! Ich hab bezüglich dessen keine Ahnung, will aber auch nicht die Kitzelmann fragen (die ja auf Urlaub ist)!
Wenn ja, muss man die vom WS 03/04 oder die letzte vom SS 03?