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Thema: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

  1. #1
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    Hallo,

    ich beginne dieses Semester mit meinem WW-Studium und würde gerne wissen, ob in den Prüfungen (GL d. Mathematik, statistische Datenanalyse, etc.) programmierbare Taschenrechner, wie der Ti-89 erlaubt sind?

    Lese hier so vieles...manche meinen es sei erlaubt, andere schreiben wieder, es sei verboten, aber man könne trotzdem einen verwenden, da keiner kontrolliert.

    Möchte nämlich sicher gehen, dass ich ihn dann auch verwenden kann, bevor ich mir so ein Ding anschaffe.

    Lg

  2. #2
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    Avatar von volkswirt
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    AW: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    Hi!

    Das ist von Prüfung zu Prüfung, teilweise von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.

    Also ich habe nie einen programmierbaren Taschenrechner gehabt, denn normalerweise kommt man mit dem Standardrechner (TI-30) locker über die Runden und für die anspruchsvolleren Aufgaben gibts dann sowieso Programme -God save Mathematica!

    MfG
    Alle Angaben sind ohne Gewehr und Pistole!

  3. #3
    Forum Star Bewertungspunkte: 125

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    AW: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    Zitat Zitat von Celes Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich beginne dieses Semester mit meinem WW-Studium und würde gerne wissen, ob in den Prüfungen (GL d. Mathematik, statistische Datenanalyse, etc.) programmierbare Taschenrechner, wie der Ti-89 erlaubt sind?

    Lese hier so vieles...manche meinen es sei erlaubt, andere schreiben wieder, es sei verboten, aber man könne trotzdem einen verwenden, da keiner kontrolliert.

    Möchte nämlich sicher gehen, dass ich ihn dann auch verwenden kann, bevor ich mir so ein Ding anschaffe.

    Lg
    Für die Module "Statistische Datenanalyse" und die "ELV Mathe" kannst du einen beliebigen Taschenrechner verwenden, also auch programmierbare. Bei anderen Kursen, zB. "Investition und Finanzierung" ist dies nicht der Fall, dort darf man keinen programmierbaren TR verwenden.

    Lohnt sich die Anschaffung eines programmierbaren TR? --> Die ELV Mathe ist auch so leicht zu schaffen, für Statistik ist es sicher hilfreich, da man viele Aufgaben damit einfach und schnell lösen kann.


  4. #4
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    Hey,

    danke euch beiden.
    Das war sehr hilfreich und ich habe mich jetzt dazu entschlossen einen Ti-89 zu kaufen, denn in Statistik war ich nie ne Leuchte, also kann ich den dann gut gebrauchen.

    Lg

  5. #5
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    Avatar von sax001
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    AW: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    also ich finde es nicht notwendig, in einen programmierbaren Taschenrechner zu investieren,..

    es mag sein, dass sich mit einem solchen Gerät manche Dinge schneller errechnen lassen, das fördert aber in keinster Weise das Verständnis, und darauf kommt es meiner Meinung nach drauf an.

  6. #6
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    Avatar von Brüno
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    AW: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    Wir mussten uns in der Schule einen programmierbaren Taschenrechner zulegen weil es die Mathelehrerin so wollte. Weil die ganze Klasse einen TI-83 bestellte gabs auch einen Mengenrabatt, trotzdem war der teuer und man will ihn daher auch weiterhin verwenden.

  7. #7
    Senior Member Bewertungspunkte: 11

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    AW: Programmierbarer Taschenrechner erlaubt?

    Also für Einführung Mathe und Statistik darf man einen programmierbaren benutzen, aber dann bei allen weitern Fächern eigentlich nur noch einen unprogrammierbaren... Wie jetzt in Mikro2 zb....darf man gar keinen benutzen...


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