Den Gesetzestext dürfen wir verwenden.
Hat irgend jemand von euch schon eine Idee wie die Klausur morgen aussieht bzw. was dran kommt? Was für Unterlagen dürfen wir eigentlich benutzen?
Lg Fritz
Den Gesetzestext dürfen wir verwenden.
Sodala..
Die erste Klausur ist geschrieben. Sollte sich jemand fuer die Fragen interessieren, hier sind sie:
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1) Definieren Sie den Begriff "Recht der europaeischen Union"
2) Erklaeren Sie den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts
3) Gilt der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts auch gegenueber nationalem Verfassungsrecht?
Begruenden Sie ihre Antworten
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So. Beantworten (wenns jemand will) solls wer anders, dazu ists mir jetzt zu frueh / spaet
Wowbagger
So.. auch die zweite Klausur wurde heute geschrieben.
Hier im Anschluss wieder die Fragen.
Vielleicht interessieren sie ja jemanden
Und vielleicht macht sich ja diesmal wer die Muehe, sie kurz zu beantworten.
1) In welchem Fall und unter welchen Voraussetzungen entfaltet eine EG-Richtlinie eine unmittelbare Wirkung?
2)
a) Was versteht man unter der Inlaenderdiskriminierung?
b) Ist sie nach Gemeinschaftsrecht zulaessig?
c) Welche Probleme koennten sich dabei im oesterreichischen Verfassungsrecht ergeben?
Bitte begruenden sie Ihre Antworten
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Viel Spass beim Antworten
Wowbagger
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