Schau dir mal die Folien vom Pfleger an

Also:
nach dem UGB:
120.000 (nichts abziehen!)
-10.000
-20.000
+42.000
-50.000
=82.000
EstG
120.000
-10.000
+42.000
-40.000
=112.000
Die 20.000€ darfst du laut EstG nicht rückstellen, weil es sich dabei um eine Pauschale handelt. Und von den 50.000 dürfen nur 80% rückgestellt werden, da die Verpflichtung erst in 3 Jahren schlagend wird. Sie ist damit also langfristig (> 1 Jahr).
Nun rechnest du 25% Körperschaftssteuer von den EstG Rückstellungen = 28.000
82.000
-28.000
= 54.000
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