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Thema: Nachbesprechung Gesamtprüfung 6.12.2010

  1. #41
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    AW: Gesamtprüfung Februar 2011

    Hat jemand zufällig Aufgabe 14 von der Klausur vom 6.12.2010 gerechnet?
    Wie komme ich hier auf die 54.000?

    Wär super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

    Lg bellybomb
    Geändert von Matthias86 (10.02.2011 um 20:09 Uhr) Grund: Beitrag in passenden Thread verschoben

  2. #42
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    Avatar von flyja
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    AW: Nachbesprechung Gesamtprüfung 6.12.2010

    Frage zur Aufgabe 5:

    Ich komme einfach nicht auf die Lösung, die laut Scrambling angegeben ist, nämlich e) die Anschaffungskosten betragen 554.740 !

    Habe just for fun mal alle Zahlen zusammengezählt (excl. Ust), und selbst dann kommt bei mir 544.300 heraus ! Wie kommt man auf die richtige Zahl ?

    Danke, mfg Jan

  3. #43
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    AW: Nachbesprechung Gesamtprüfung 6.12.2010

    Zitat Zitat von flyja Beitrag anzeigen
    Frage zur Aufgabe 5:

    Ich komme einfach nicht auf die Lösung, die laut Scrambling angegeben ist, nämlich e) die Anschaffungskosten betragen 554.740 !

    Habe just for fun mal alle Zahlen zusammengezählt (excl. Ust), und selbst dann kommt bei mir 544.300 heraus ! Wie kommt man auf die richtige Zahl ?

    Danke, mfg Jan
    einmal zurückblättern auf seite 4 im beitrag 40 habe ich das beispiel vorgerechnet!

  4. #44
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    AW: wertunter/-obergrenze

    + FM (Fertigungsmaterial)

    + FL (Fertigungslöhne)

    + SEKF (Sondereinzelkosten der Fertigung)

    = handelsrechtl. Untergrenze nach § 255 II S.2 HGB

    + MGK (Materialgemeinkosten)

    + FGK (Fertigungsgemeinkosten)

    + SEKF (Sondereinzelkosten der Fertigung)

    + Abschreibung (verursachter Werteverzehr) [wenn nicht in MGK oder FGK enthalten, da sonst doppelte Erfassung]

    (Gemeinkosten sind jeweils anteilig in "angemessener Höhe" zu berücksichtigen)

    = steuerrechtliche Untergrenze

    + (anteilige) VwGK (Verwaltungsgemeinkosten)

    + (anteilige) freiwillige Sozialkosten [sofern sie denn nicht in GK drin sind]

    + (anteiliger) Aufwand für soziale Einrichtungen

    + (anteiliger) Aufwand für Altersversorgung

    = Handels- und steuerrechtliche Obergrenze



    habe das selbe raus aber wieso sind die 10 % Verwaltungskosten nicht mit einzurechnen ?
    ist die Wertobergrenze = steuerliche Untergrenze ?
    habs verstanden wie und warum ich was rechne nur die wo die Obergrenzen liegt is mir net ganz klar.
    für ne schnelle antwort sehr sehr dankbar

  5. #45
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    AW: wertunter/-obergrenze

    Hallo,

    weil allgemeine Verwaltungs und Vertriebskosten kein Bestandteil der Herstellungskosten sind.
    Ausnahme sind hierbei aber langfristige Fertigungsaufträge bei denen ein Wahlrecht besteht § 206 Abs. 3 UGB

  6. #46
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    AW: wertunter/-obergrenze

    thx

    das heißt aber auch das die steuerrechtliche Untergrenze = der Wertobergrenze ist oder-
    wenn das so is hab ich verstanden

  7. #47
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    AW: wertunter/-obergrenze

    In dem Fall wie wir ihn hier haben schon, da nix von diesen dingen hier vorliegt:

    + (anteilige) VwGK (Verwaltungsgemeinkosten) (Wahlrecht NUR bei langfristigen Fertigungsaufträgen)
    + (anteilige) freiwillige Sozialkosten [sofern sie denn nicht in GK drin sind]
    + (anteiliger) Aufwand für soziale Einrichtungen
    + (anteiliger) Aufwand für Altersversorgung
    = Handels- und steuerrechtliche Obergrenze

    Wenn in der Aufgabe noch Altersversorgung oder so erwähnt würde, müssten wir die noch dazuzählen und die steuerrechtliche Untergrenze wäre nicht mehr die Wertobergrenze!!!!!

    Hoffe ich habs nicht zu verwirrend formuliert

  8. #48
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    Avatar von flyja
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    AW: Gesamtprüfung Februar 2011

    Zitat Zitat von marat Beitrag anzeigen
    (612000*100)/120=510000
    +3000
    +21420
    +6120
    +(12240*100)/120=+10200
    +4000
    =554740

    Bzgl. Aufgabe 5: Ich versteht nicht so recht wie man von 612.000 minus 20% MwSt auf 510.000 kommt ? Weil 20% von 612.000 sind ja (612.000 * 0,2) 122.400 ! D.h. 612.000 - 122.400 = 489.600 ! Ich weiss das das falsch ist, aber checks nit so ganz !

  9. #49
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    AW: Nachbesprechung Gesamtprüfung 14.02.2011

    ich hätt dann noch eine Frage zur Klausur vom 6.12.2010 Aufgabe 14)

    Angabe lautet:

    Unser Un stellt Heizgeräte her (umsatz pa 2 Mio)
    Wir wurden vom Kudnen auf Zahlung von 10.000 € geklagt.
    Erstmalig bilden wir dann eine RST von 1 % des Jahresumsatzes
    Seit dem Vorjahr laufender Passivproszess über 50.000 € strittiges Werkhonorar (zur Gänze plus 20.000 Porsesskosten rückgestellt) wurde mit Vergleich beendet: wir zahlen 20.000 plus 8.000 Prosesskosten
    Wir rechnen mit einer in 3 Jahren schlagend werdenden Entsorgungsverpflichtung für Altgeräte in Höhe von 50.000
    Der unternehmens-steuerrrechtliche gewinn vor den oben angeführten Rstbuchungen und vor Steuern beträgt 120.000 € der Köst 25 %

    Wie hoch ist der unternehmensrechtliche Gewinn nach Steuern?

    also ich geh hier wie folgt vor:

    UGB:
    Gewinn 120.000
    ProzessRST -10.000
    Gewährl.RST -20.000(1% von. 2 Mio.)
    Auflösung RST Vj + 30.000
    EntsorgungsRST -50.000
    Zwischensumme: 70.000

    EStG:
    Gewinn 120.000
    ProzessRST -10.000
    Gewährl.RST 0
    Auflösung RST Vj + 30.000
    EntsorgungsRST -40.000 (nur 80% weil RLZ > 1 Jahr)
    Zwischensumme: 100.000
    * 25% KöSt = 25.000

    70.000
    -25.000
    = Gewinn nach Steuern = 45.000, aber laut Antwortblatt sollte hier 54.000 rauskommen ???

    Lg
    Geändert von Just_Sheeymii (22.04.2011 um 16:23 Uhr) Grund: haab den Fehler :))
    "To be is to do" says Socrates
    "To do is to be" says Sartre
    "Do be do be do" says
    Sinatra



  10. #50
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    AW: Nachbesprechung Gesamtprüfung 14.02.2011

    Zitat Zitat von Just_Sheeymii Beitrag anzeigen
    ich hätt dann noch eine Frage zur Klausur vom 6.12.2010 Aufgabe 14)

    Angabe lautet:

    Unser Un stellt Heizgeräte her (umsatz pa 2 Mio)
    Wir wurden vom Kudnen auf Zahlung von 10.000 € geklagt.
    Erstmalig bilden wir dann eine RST von 1 % des Jahresumsatzes
    Seit dem Vorjahr laufender Passivproszess über 50.000 € strittiges Werkhonorar (zur Gänze plus 20.000 Porsesskosten rückgestellt) wurde mit Vergleich beendet: wir zahlen 20.000 plus 8.000 Prosesskosten
    Wir rechnen mit einer in 3 Jahren schlagend werdenden Entsorgungsverpflichtung für Altgeräte in Höhe von 50.000
    Der unternehmens-steuerrrechtliche gewinn vor den oben angeführten Rstbuchungen und vor Steuern beträgt 120.000 € der Köst 25 %

    Wie hoch ist der unternehmensrechtliche Gewinn nach Steuern?

    also ich geh hier wie folgt vor:

    UGB:
    Gewinn 120.000
    ProzessRST -10.000
    Gewährl.RST -20.000(1% von. 2 Mio.)
    Auflösung RST Vj + 30.000
    EntsorgungsRST -50.000
    Zwischensumme: 70.000

    EStG:
    Gewinn 120.000
    ProzessRST -10.000
    Gewährl.RST 0
    Auflösung RST Vj + 30.000
    EntsorgungsRST -40.000 (nur 80% weil RLZ > 1 Jahr)
    Zwischensumme: 100.000
    * 25% KöSt = 25.000

    70.000
    -25.000
    = Gewinn nach Steuern = 45.000, aber laut Antwortblatt sollte hier 54.000 rauskommen ???

    Lg

    hier hast du nur einen rechenfehler und zwar bei der passivprozess rst. diese sollten 42000 sein (50+20)-(20+ dann kommt auch das richtige raus

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