Hallo!
Die Frage mag banal klingen, ist für mich aber im Moment ausgesprochen wichtig, hierbei ALLE Voraussetzungen zu erfüllen, weil es um eine ganz ganz ganz dringende Anrechnung einer Diplomarbeit geht (was ja nur mehr bis Jahresende möglich ist).
Dazu muss ich am Institut ein Zeugnis über die positiv beurteile Diplomarbeit, die Diplomarbeit selbst und ein Studienblatt vorlegen.
Jetzt ist es ja so, dass man an der Sowi bei Abgabe der Diplomarbeit im Prüfungsreferat so ein Blatt bekommt, auf dem der einen betreuende Professor die Beurteilung einzutragen hat. Steht auch "Beurteilung der Diplom-/Masterarbeit" drauf - mit Matrikelnummer, Datum, Unterschrift, etc.
NUR: Ist DAS ein gültiges ZEUGNIS nach Definition des Gesetzgebers?
Besten Dank,
Markus Hämmerle
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