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Thema: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

  1. #21
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    12 d)

    Spekulationsgewinn: 2.650
    Spekulationsverlust: 8.960

    "Führen die Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr zu einem Verlust, so ist dieser nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Spekulationsverluste können nur mit Spekulationsgewinnen desselben Kalenderjahres ausgeglichen werden. Beispielsweise können innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erlittene Verluste aus Aktienverkäufen mit einem im selben Jahr erzielten Spekulationsgewinn aus einer Grundstücksveräußerung gegengerechnet werden."

    zu versteuernder Gewinn: 0 (Annahme er hat ansonsten keine Einkünfte)

    Hey du, DANKE für deine Hilfe überall, ist echt volle nett und hilfreich =)! Da ist halt sooooviel zu bedenken und beachten *grml*! Danke nochmal und dir a viel Erfolg =) baba

  2. #22
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Teil 1 Aufgabe 12:

    b) Verlust von 70.000

    Einkommen war im Vorjahr 64.180

    jetzt haben wir in den lösungen immer die kompletten 70.000 von den 64.180 als verlustvortrag abgezogen!
    aber vorher haben wir doch gelernt, dass man max. 75% der positiven einkünfte abziehen darf!

    wären dass dann nicht hier nur 48.135 anstatt 70.000 somit hätte er auch einen gewinn von 16.045 die er dann versteuern muss (25%) und nicht einen verlust von 5820???

    und wenn da so ist, ändert sich ja alles am schluss!
    anderes einkommen andere steuer!

    und warum wird ganz am schlus noch der halbe Durchschnittsteuersatz genommen?
    Geändert von Monseniore Grüny (14.12.2010 um 12:43 Uhr)
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  3. #23
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    Avatar von fa11out
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    b)
    Herr Weiss besitzt weiters eine Beteiligung an einer Vermietungs KG (vormals KEG) in
    Wien. Aus dem Informationsschreiben des Wiener Steuerberaters der KG geht hervor, dass
    Herr Weiss eine Verlustzuweisung in Höhe von EUR 70.000 „erhält“.
    Hab jetzt den Sachverhalt nur mal schnell überflogen aber hier handelt es isch doch um keinen Verlustvortrag sondern es wird der Verlust mit einem Gewinn aus dem selben Geschäftsjahr verrechnet.

  4. #24
    Experte Bewertungspunkte: 25

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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    Teil 1 Aufgabe 12:

    b) Verlust von 70.000

    Einkommen war im Vorjahr 64.180

    jetzt haben wir in den lösungen immer die kompletten 70.000 von den 64.180 als verlustvortrag abgezogen!
    aber vorher haben wir doch gelernt, dass man max. 75% der positiven einkünfte abziehen darf!

    wären dass dann nicht hier nur 48.135 anstatt 70.000 somit hätte er auch einen gewinn von 16.045 die er dann versteuern muss (25%) und nicht einen verlust von 5820???

    und wenn da so ist, ändert sich ja alles am schluss!
    anderes einkommen andere steuer!

    und warum wird ganz am schlus noch der halbe Durchschnittsteuersatz genommen?
    ...das mitm durchschnittssteuersatz würd mich auch interessieren!!!

  5. #25
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    Hab jetzt den Sachverhalt nur mal schnell überflogen aber hier handelt es isch doch um keinen Verlustvortrag sondern es wird der Verlust mit einem Gewinn aus dem selben Geschäftsjahr verrechnet.
    achso, ja klar! das ändert natürlich alles! wer lesen kann is klar im vorteil!
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  6. #26
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    Avatar von fa11out
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von MissNuKii Beitrag anzeigen
    ...das mitm durchschnittssteuersatz würd mich auch interessieren!!!
    das mit dem DSS würde mich auch interessieren Kenne eigentlich keinen Fall wo die Einkünfte mit vollem DSS versteuert, wenn dann mit halben DSS...

    Könnt ihr mir eventuell sagen auf welchen Betrag/welche Einkünfte der DSS angewandt wurde?

  7. #27
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    Avatar von Tavarua
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von MissNuKii Beitrag anzeigen
    ...das mitm durchschnittssteuersatz würd mich auch interessieren!!!
    Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen werden mit dem halben Durchschnittssteuersatz berechnet, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beteiligungsveräußerung mehr als ein Jahr beträgt.
    Steht so im Skript Seite 66f

    Habt ihr denn aufgeschrieben was mit den 8.702 Euro passiert?
    Im PS haben wir sie ja berechnet, doch wo zählen die jetzt dazu???
    Werden die nochmal auf die Steuerzahlung gerechnet oder abgezogen?
    Mann ist das kompliziert!!!

  8. #28
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    Avatar von Tavarua
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    das mit dem DSS würde mich auch interessieren Kenne eigentlich keinen Fall wo die Einkünfte mit vollem DSS versteuert, wenn dann mit hablen DSS...

    Könnt ihr mir eventuell sagen auf welchen Betrag/welche Einkünfte der DSS angewandt wurde?
    Wir haben das steuerpflichtige Einkommen berechnet, hier: 54.595GE. Das in die EST-Formel eingesetzt und davon dann die AVAB abgezogen:
    54.595-17.899,26-494= EST von 17.405,26
    DSS=31,88% -> halber DSS=15,94%
    Unter allem haben wir dann nochmals 54.595*15,94%=8.702

    Wie was warum kann ich leider nicht sagen...

  9. #29
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Ich glaub ihr habt im PS diesen Teil nur als Zwischenschritt gerechnet um auf den DSS zu kommen:

    54.595-17.899,26-494= EST von 17.405,26
    Die EST die man dann bezahlt sind die 8.702. Und die 17.405,26 hat man nur deshalb berechnet um auf den DSS zu kommen

  10. #30
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    AW: PS Steuermanagement Kirchmair_2. PS Prüfung Dez. 10

    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    Also du rechnest auch hier mit den 75%:

    Verlustvortrag: 15.000
    aktueller Gewinn: 63.000 (laut Regelung darf ich hier wiederum nur 75% mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnen. Aber die 75% von 63.000 sind viel mehr als 15.000 und somit darf ich den ganzen Verlustvortrag verrechnen.

    Es ist hier halt so offensichtlich, dass man den Rechenschritt überspringen kann...
    Hätte nochmals ne Frage zu dieser 75%-Regelung.

    Gerade im Bezug auf Aufgabe 7...
    Man muss schon drauf achten dass man die 75% NUR von den BETRIEBLICHEN EINKÜNFTEN berechnet, oder?
    Also wären es hier im Teil b)
    Selbst.A. 50.000
    +G1 10.000
    -G2 5.000
    +Verm. 8.000

    = 63.000

    Jetzt müsste man doch laut Skript NUR die Selbst.A. und die Einkünfte aus Gewerbetrieb zusammen rechnen und davon dann 75% rechnen um zu wissen wieviel Verlustvortrag wir abrechnen können, oder?

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