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Thema: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 8

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    Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?

    Servus leute....

    ich schreib grad meine Bac arbeit und hab vor a paar tag mit schrecken mitbekommen, dass in die PS note die mitarbeit aus der Vorlesung einfließt... und ich war natürlich fast nie vorlesung
    jetzt hab ich a bissl angst, dass mir des meine Bac arbeit verhaut...

    aber jetzt mal wirklich, ich war immer fest der meinung, Vorlesungsmitarbeit darf nicht benotet werden, da der studienplan pro modul nur eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter vorsieht.... seh ich des falsch?

    Alle Module mit Ausnahme des Moduls Einführung in die Wirtschaftswissenschaften gemäß
    § 6 Abs. 1, des Moduls Wirtschaftsfremdsprache gemäß § 6 Abs. 4 Z 1 sowie der
    Module Soziologische Perspektiven und Denkweisen und Grundlagen der Politikwissenschaft
    gemäß § 7 Abs. 4 Z 1 und 2 bzw. § 8 Abs. 4 Z 1 und 2 bestehen aus zwei Lehrveranstaltungen,
    von denen eine Veranstaltung eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter
    ist
    .
    Geändert von MoritzS (10.01.2011 um 22:42 Uhr)

  2. #2
    Senior Member Bewertungspunkte: 8

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    145

    AW: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?

    § 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
    (1) Vorlesungen (VO) sind wissenschaftliche Vorträge, die fachlich einführen oder der Darlegung
    und Verständnis fördernden Erörterung von Forschungsgegenständen, Fragestellungen
    und methodischen Vorgangsweisen dienen sowie neue Forschungsergebnisse vorstellen.
    (2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind:
    1. Proseminar (PS): Proseminare vermitteln die Grundkenntnisse des wissenschaftlichen
    Arbeitens, führen in die Fachliteratur und den Erkenntnisstand des Faches ein und bearbeiten
    exemplarisch Probleme des Faches. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen
    bzw. Teilnehmer beträgt 40.
    2. Seminare (SE): Seminare dienen der vertieften wissenschaftlichen Diskussion. Von den
    Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern sind eigene schriftliche und/oder mündliche Beiträge
    zu fordern. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 30.
    3. Übungen (UE): Übungen dienen dem Erwerb anwendungsorientierter Kompetenzen
    und stellen konkrete Aufgaben, die durch die Studierenden zu lösen sind, in den Mittelpunkt
    der Veranstaltung. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer
    beträgt 20.
    4. Vorlesung verbunden mit Übung (VU): Die Vorlesung verbunden mit Übung stellt die
    Kombination eines Vorlesungsteils mit einem entsprechenden Übungsteil dar. Die maximale
    Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 160.
    5. Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltungen (WL): Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltungen
    dienen der Vermittlung und intensiven Übung der fremden Wirtschaftssprache.
    Im Mittelpunkt steht die Kommunikation zwischen und mit den Studierenden. Die
    maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 25.
    es is auch klar im Lfu und im Studienplan als VO gekennzeichnet... jedoch steht beim prüfungsmodus: Präsentationen und Mitarbeit

    aja is natürlich SBWL Vertiefung... falls des nen unterschied macht...

  3. #3
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    Avatar von Matthias86
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    AW: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?

    1. Wurde in der Vorlesung vom LV-Leiter selbst mitgeteilt, dass die Mitarbeit in der Vorlesung in die PS-Note mit einfließt? Oder entnimmst du diese Information "nur" dem Vorlesungsverzeichnis? Wenn letzteres der Fall ist, dann würde ich das nicht so schlimm sehen, weil ich den Eindruck habe, dass im Vorlesungsverzeichnis öfters Sachen stehen, die dann nicht auf Punkt und Strich eingehalten werden.
    2. Du bekommst ja keine VO-Note. Du bekommst eine Note im PS, mit der du dann zur Gesamtprüfung zugelassen wirst. Und dann noch eine Note für die Gesamtprüfung. Gesamtprüfungsnote und PS-Note ergeben dann gemeinsam die Modulnote.
    3. Ob SBWL-Vertiefungskurs oder nicht, macht da keinen Unterschied.
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  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 8

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    AW: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?

    nein es steht schon explizit im Course-Outline mit 20%... naja ich wart mal ab obs sich wirklich nit ausgeht... aber generell hätt ich mir das so eingebildet, dass ne VO eben ne Vorlesung is und keine VU oder wie auch immer...

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