§ 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
(1) Vorlesungen (VO) sind wissenschaftliche Vorträge, die fachlich einführen oder der Darlegung
und Verständnis fördernden Erörterung von Forschungsgegenständen, Fragestellungen
und methodischen Vorgangsweisen dienen sowie neue Forschungsergebnisse vorstellen.
(2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind:
1. Proseminar (PS): Proseminare vermitteln die Grundkenntnisse des wissenschaftlichen
Arbeitens, führen in die Fachliteratur und den Erkenntnisstand des Faches ein und bearbeiten
exemplarisch Probleme des Faches. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen
bzw. Teilnehmer beträgt 40.
2. Seminare (SE): Seminare dienen der vertieften wissenschaftlichen Diskussion. Von den
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern sind eigene schriftliche und/oder mündliche Beiträge
zu fordern. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 30.
3. Übungen (UE): Übungen dienen dem Erwerb anwendungsorientierter Kompetenzen
und stellen konkrete Aufgaben, die durch die Studierenden zu lösen sind, in den Mittelpunkt
der Veranstaltung. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer
beträgt 20.
4. Vorlesung verbunden mit Übung (VU): Die Vorlesung verbunden mit Übung stellt die
Kombination eines Vorlesungsteils mit einem entsprechenden Übungsteil dar. Die maximale
Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 160.
5. Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltungen (WL): Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltungen
dienen der Vermittlung und intensiven Übung der fremden Wirtschaftssprache.
Im Mittelpunkt steht die Kommunikation zwischen und mit den Studierenden. Die
maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 25.
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