"Grundsätzlich ist die Arbeit im Rahmen des Vertiefungsmoduls zu verfassen. Der
erfolgreich absolvierte Grundlagenmodul ist damit Voraussetzung sowohl für das
Vertiefungsmodul als auch für die BA-Arbeit."
zitat aus: http://www.uibk.ac.at/iol/lehre/bach...n_personal.pdf
und noch ausm mitteilungsblatt:
http://www.uibk.ac.at/service/c101/m...23/mitteil.pdf
"Die Bachelorarbeit in der Vertiefungsrichtung Volkswirtschaft ist im Rahmen der Lehrveranstaltungen
des Pflichtmoduls Volkswirtschaftliche Analysemethoden gemäß § 8 Abs. 1
oder eines Wahlmoduls Spezielle Volkswirtschaft (Grundlagen) gemäß § 8 Abs. 2 oder eines
Wahlmoduls Spezielle Volkswirtschaftslehre (Vertiefung) gemäß § 8 Abs. 3 abzufassen.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt die schriftliche Deklaration der Vertiefungsrichtung
Volkswirtschaft gemäß § 2 Abs. 3 voraus."
also... ökonomik fällt flach wegale.
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