ok jetzt hab auch ich es kapiertdanke für di geduldige erklärung!!!
Weil man den var. Plankalkulationsatz ausrechnet:
kvp=Kvp/xp
Xp (Planbeschäftigung) wäre in diesem Fall die geplanten Stückzahlen und wenn ich die nicht habe.....
Beim Beispiel Happy tiger sind hingegen die Stückzahlen gegeben. Da rechnet man:
kvp=Kvp/10.000
800 ist nicht xp, sondern ein Teil der var. Plankosten
Lg Johannes
ok jetzt hab auch ich es kapiertdanke für di geduldige erklärung!!!
@Tschohannas
Dann dürfte es laut deiner Aussage bei der Abweichungsanalyse NUR eine Preisabweichung, nicht jedoch eine Mengenabweichung geben, da ja beides Mal von 10.000 Stk ausgegangen wird.
Was meinst du?
Thomas
Hallo!
Kann mir bitte jemand bei einigen Fragen der alten Becker Klausuren helfen? Wäre echt super!
1. In der starren Plankostenrechnung kommt es zu einer Proportionalisierung von Fixkosten, was dazu führt, dass auch dann eine Verbrauchsabweichung ausgewiesen wird, wenn die Istbeschäftigung der Planbeschäftigung entspricht. Richtig/Falsch?? Vielleicht mit Erklärung?
2. Die Sekundärabweichung kann größer sein als die Summe aus primärer Preis- und Mengenabweichung. Richtig/ Falsch????
3. Eine Beschäftigungsabweichung tritt immer dann auf, wenn die Kapazität nicht voll ausgenützt wird. Dies gilt auch dann, wenn keine Fixkosten anfallen. -> ich würd sagen das ist falsch, was meint ihr??
Aufgabe 4 bei der Klausur vom WS 2002/03. Welche Ergebnisse bekommt ihr da raus?
bei mir:
a)
Produkt A: 100.000 Stück
Produkt B: 56.000 Stück
Produkt C: 100.000 Stück
Betriebsergebnis: 118.000
b)
Produkt A:100.000 Stück
Produkt B: 27.200 Stück
Produkt C: 100.000 Stück
Produkt D: 45.000 Stück
Kurzfr. PUG von D: 0,72 €
Betriebsergebnis: 113.000
Bekommt ihr auch sowas raus? Wenn nicht, wie habt ihr gerechnet?
5. Warum werden die Zuschlagssätze für Vw, Vt und F&E-Gemeinkosten auf Basis der Herstellkosten ermittelt?
6. Die Preis- und Mengenabweichung werden auf Ebene der ??? ermittelt, weil ????
7. Was bekommt ihr bei den Rechnungen der Firma Toxic heraus?
bei 1. bekomme ich ein Betriebsergebnis von -35000 -> Sparte soll stillgelegt werden
bei 2. einen Preis von 713,04
und bei 3. ein Ergebnis von -140.000
Wär echt voll super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte! Vielen Dank im voraus!
aja genau wollt noch was sagen.
@ Tschohannas: ich glaub du hast da einen denkfehler drinnen, der variable Plankalkulationssatz ergibt sich wie du gesagt hast aus var.plankosten/planbeschäftigung -> in diesem fall sind ja schon die variablen kosten pro stück bzw. kilo gegeben -> das ist schon der plankalkulationssatz meiner meinung nach
Zum toxic Beispiel:
Ich hab bei 1 und 3 die gleichen Ergebnisse, also -35.000 und -140.000
aber wie komme ich auf den Stückpreis der für Kostendeckung sorgt?
Hallo csae6191!!
1. In der starren Plankostenrechnung kommt es zu einer Proportionalisierung von Fixkosten, was dazu führt, dass auch dann eine Verbrauchsabweichung ausgewiesen wird, wenn die Istbeschäftigung der Planbeschäftigung entspricht. Richtig/Falsch?? Vielleicht mit Erklärung?
...müsste meiner Meinung nach Falsch sein, denn es gibt in der starren Plankostenrechnung keine Verbrauchsabweichung, nur eine Gesamtabweichung und zweitens müsste die Gesamtabweichung(oder halt Verbrauchsabweichung) 0 sein, weil was für einen Sinn hätte denn die ganze Planerei, wenn dann bei Ist = Plan erst wieder was falsches rauskommt???
3. Eine Beschäftigungsabweichung tritt immer dann auf, wenn die Kapazität nicht voll ausgenützt wird. Dies gilt auch dann, wenn keine Fixkosten anfallen. -> ich würd sagen das ist falsch, was meint ihr??
...Falsch!!! Ich glaube deshalb, weil die Beschäftigungsabweichung ja eigentlich nichts mit voll ausgenützten Kapazitäten zu tun hab, sondern nur mit Abweichungen von der eigenen Planung...
Aufgabe 4 bei der Klausur vom WS 2002/03
...hab ich genau so!!
LG
...aber die Beschäftigungsabweichung sind doch die Kosten nicht genutzer Kapazitäten oder? Und sie beinhaltet genau diejenigen Fixkosten , die in der Grenzplankostenrechnung nicht auf Kostenträger verrechnet werden...
icg glaub also das Beispiel ist deshalb falsch weil wenn ich eine BA hab müssen auch Fixkosten anfallen...
danke für eure antworten
ich glaub auch, dass es für die beschäftigungsabweichung fixkosten braucht -> auf einer der becker folien steht ja, dass die beschäftigungsabweichung jener teil der fixkosten ist, die bei der grenzplankostenrechnung nicht auf die kostenträger verrechnet wurden...
@marion
beim toxic beispiel habe ich bei der nummer 2 einfach so gerechnet:
variable Kosten: 600 x 11500 = 6.900.000
+Fixkosten: 1.300.000
= 8.200.000
8.200.000 : 11500 = 713,04
ich bin mir aber echt nicht sicher ob das stimmt. bin also für gegenvorschläge offen!!
Zu den anderen Fragen hat noch niemand eine Antwort oder? Warum die Vw, Vt. und F&E Gemeinkosten auf Basis der Herstellkosten ermittelt werden?
Und noch eine Frage: bei der Klausur aus dem SS 2003 die Aufgabe 1 b. Weiß da jemand was Preis- und was Mengenabweichung ist?
Danke, liebe grüße
Lesezeichen