ich kann deinen Unmut zum Teil verstehen, aber da die gesetzliche Frist für eine Prüfungskorrektur 4 Wochen beträgt, hast du schlicht und einfach auch keinen Anspruch, dein Ergebnis früher zu fordern.
Zudem habe ich schon das Gefühl, dass darauf geschaut wird, dass alle 'wichtigen' Noten (z.B. die Elvs, dass die restlichen Module freigeschalten werden) fristgerecht eingetragen werden.
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