Hallo!
Frage 3:
a) öffentliches Recht (Bürgermeister hat Hoheitsgewalt und übt diese aus)
b) Privatrecht (beide Parteien sind Privatpersonen)
c) Privatrecht (beide Parteien sind Privatpers)
d) ???
Frage 10: unmündig Minderjährig: darf normal nur Verträge abschließen, aus denen er nur Rechte und keine Pflichten erwerbt. Für verpflichtende Geschäft benötigt er die Zustimmung des gesetzl. Vertreters. Hier würde ich sagen hat er aber auch die Pflicht zu zahlen und somit ist das Geschäft schwebend unwirksam ( bis zur zustimmung).
Frage 13: inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) von beiden Seiten gegeben. inhaltl bestimmt, gesetzlich geforderter Mindestinhalt (Preis steht normal im showroom am auto, Ware), bindungswille, zugang;
was meinst du???
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