Hallo Eero!
Ich wäre dabei. Hab mal die alten Klausuren ausgedruckt und werd morgen anfangen. Wann hastn du Zeit?
lg
Wenn jemand Lust hat, einer Lerngruppe für die Fachprüfung im Juli bei Herrn Prof. Pummerer im Fach "Betriebswirtscchaftliche Steuerlehre" beizutreten, einfach posten.
Grüße
Hallo Eero!
Ich wäre dabei. Hab mal die alten Klausuren ausgedruckt und werd morgen anfangen. Wann hastn du Zeit?
lg
Also wir können uns diese Woche schon zusammensetzen. Mittwoch um 18.00 Uhr vor der Aula?
Dann können wir besprechen wie wir weiter vorgehen wollen!
Grüße
ok ich werd mir diesen termin notieren.
lg
Weiß jemand ob der Grundfreibetrag bzw. investitionsbedi. FB nur anwendbar ist, wenn zuvor keine Investitionen getätigt wurden?
den grundfreibetrag kannst du bei einem EU immer abziehen (Minimum von 13% von 30000; oder 13% vom Gewinn).
wenn begInv anfallen, kannst du zusätzlich einen investitionsbedingten FB geltend machen (Minimum von 13% von Gewinn-30000; oder 13% von begInv)
so hab ichs mal verstanden
Ok danke und wie ist das mit dem Verlustvortrag, also die 75%.
Wann werden die abgezogen?
Soweit ich weiß sind sowohl beim EU, als auch bei der GmbH maximal 75% ausgleichsfähig.
Beispiel
Gewinn 2011: 100.000
VVortrag aus 2010: 100.000
Du kannst maximal 75.000 mit dem Gewinn aus 2011 verrechnen.
Die restlichen 25.000 nimmst du weiter mit als Verlustvortrag für das Jahr 2012
Und diese 75% werden in jeder Berechnung abgezogen sobald das Ergebnis positv ist, egal was in der Angabe steht?
25% des Gewinns müssen versteuert werden. das heißt du nimmst die 75% des Gewinns und hast dann den Betrag den du max. ausgleichen darfst!
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