Ja 150 stimmt. Wegen dem Niederstwertprinzip. Laut dem Imparitätsprinzip muss man eine Wertminderung ausweisen, darf aber keine Werterhöhung ausweisen.
Wahlrecht wäre glaube ich zum Beispiel wenn der Wert der Waren während des Jahres auf 150 sinkt dann aber wieder auf 200 zurück ansteigt -> Wahlrecht 150 oder 200.
Hoffe ich konnte dir helfen
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