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Thema: Wie viele Prüfungsversuche

  1. #1
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    Wie viele Prüfungsversuche

    Hallihallo,

    einzigartige Frage meinerseits: Hat man nach wie vor drei Prüfungsversuche in den ELVs? Ich habe da nämlich ein Gerücht gehört, dass sich das ändern wir bzw. bereits geändert hat! :O

    Ich bitte sehnlichst nach Aufklärung :O

    mfg

  2. #2
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    ja...ab Oktober 2011 gibt es 5 Antritte.

  3. #3
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    Jedenfalls hab ich gehört, dass es nur noch einen Versuch bei den Einführungslehrveranstaltungen geben soll...

  4. #4
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    ne...stimmt nicht. Ich glaube es sind zwei oder drei.

  5. #5
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    Avatar von Anki
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen des
    Pflichtmoduls Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (§ 9 Abs. 1), die zweimal wiederholt werden
    dürfen, abzulegen:
    a. VO Grundlagen der Betriebswirtschaft (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    b. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    c. VO Grundlagen der Mathematik (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    d. VO Grundlagen der Buchhaltung und Bilanzierung (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    Steht im aktuellen Mitteilungsblatt auf S. 386

    lg

  6. #6
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    Avatar von Matthias86
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    Zitat Zitat von Anki Beitrag anzeigen
    Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen des
    Pflichtmoduls Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (§ 9 Abs. 1), die zweimal wiederholt werden
    dürfen, abzulegen:
    a. VO Grundlagen der Betriebswirtschaft (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    b. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    c. VO Grundlagen der Mathematik (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    d. VO Grundlagen der Buchhaltung und Bilanzierung (1 SSt, 1,875 ECTS-AP)
    Steht im aktuellen Mitteilungsblatt auf S. 386

    lg
    Das trifft aber nur auf StudentInnen zu, die sich ab dem Wintersemester 2011/12 in ein Studium inskribieren. Das heißt, die Regelung ist nicht rückwirkend.

    Für alle anderen, die spätestens seit dem Sommersemester 2011 in einem Wirtschaftsstudium inskribiert sind, gibt es vier Antritte bzw. ab Oktober dann fünf Antritte.

    Alle Informationen ohne Gewähr!
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  7. #7
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    Avatar von Anki
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    Zitat Zitat von Matthias86 Beitrag anzeigen
    Das trifft aber nur auf StudentInnen zu, die sich ab dem Wintersemester 2011/12 in ein Studium inskribieren. Das heißt, die Regelung ist nicht rückwirkend.

    Für alle anderen, die spätestens seit dem Sommersemester 2011 in einem Wirtschaftsstudium inskribiert sind, gibt es vier Antritte bzw. ab Oktober dann fünf Antritte.

    Alle Informationen ohne Gewähr!
    Stimmt, sorry. Die Regelung gilt natürlich ab dem nächsten Semester!

  8. #8
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    Also haben wir alle nochmal ganz viel Glück gehabt *gg*, haha

  9. #9
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    das heißt also, "Neueinsteiger" haben ab kommendem Semester 3 Antritte (1 "normal" und 2 WHs); und wenn man kein "Neueinsteiger" ist? Kann man dann öfter antreten? oder weniger oft? verliere grad den Überblick...

  10. #10
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    Avatar von Matthias86
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    AW: Wie viele Prüfungsversuche

    Zitat Zitat von csam4992 Beitrag anzeigen
    das heißt also, "Neueinsteiger" haben ab kommendem Semester 3 Antritte (1 "normal" und 2 WHs); und wenn man kein "Neueinsteiger" ist? Kann man dann öfter antreten? oder weniger oft? verliere grad den Überblick...
    Wenn ich das System richtig verstanden habe, dann funktioniert es folgendermaßen.

    Keine Neueinsteiger:
    4 Antritte für alle Prüfungen
    ab dem 1. Oktober 5 Antritte für alle Prüfungen

    Neueinsteiger
    für die Studieneingangsphase 3 Antritte
    für die restlichen Prüfungen 5 Antritte
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