hallo!
ich denke, dass es nicht stimmt! wir erwerben ein unternehmen und somit auch den firmenwert => dieser firmenwert ist abzuschreiben!
wenn danach der firmenwert steigen sollte, ist es ja unser eigener originärer firmenwert und dieser "selbst erarbeitete" firmenwert hat mit der abschreibung nichts zu tun, weil er ja auch nicht bilanziert wird...
so denke ich mir das zusammen, muss aber nicht heißen, dass es stimmt
und die juli klausur bestätigt das, was aber auch nicht heißen muss, dass es somit richtig ist

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