hihi ja genau die fragen hab ich mir auch mit 3 !!! raus geschriebenwär froh, wenn es jemand sicher weiß. also das mit den 15 Jahren stimmt glaub
Hallo,
habe folgende Fragen:
*Ist der Firmenwert steuerrechtlich und unternehmensrechtlich abzuschreiben(richtige Lösung von der Klausur: 11.7.) oder steuerrechtlich aber nicht unternehmensrechtlich abzuschreiben(von der Klausur: 6.6.)??
*Erhöhen oder reduzieren Abschreibungen den CFS?
* Laut Klausur vom 6.6. ist die unternehmensrechtliche Abschreibungsdauer mit 15 Jahren geregelt - kann jemand sicher bestätigen, ob das stimmt ??
* Stimmt Folgende Antwort: Wenn der Wert des erworbenen Unternehmens nach Übernahme unvorhergesehen steigt, kann eine Abschreibung des Firmenwertes unterbleiben?? (laut Klausur vom 11.7. Stimmst nicht und laut Klausur vom 6.6. Stimmt's)??
Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Es ist beim Lernen ein bisschen verwirrend, wenn die Lösungen der Klausuren sich so oft widersprechen![]()
hihi ja genau die fragen hab ich mir auch mit 3 !!! raus geschriebenwär froh, wenn es jemand sicher weiß. also das mit den 15 Jahren stimmt glaub
also der firmenwert ist immer abzuschreiben .. unternehmensrechtlich über die länge die man glaubt
steuerrechtlich festgesetzt auf 15 jahre
zitat wird der firmenwert aktiviert, ist er über die geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird abzuschreiben (§ 203)
nutzungsdauer ist nach wirtschaftlicher betrachtung zu SCHÄTZEN ....
steuerrechtlich gilt der firmenwert als abnutzbares anlagevermögen und ist aktivierungspflichtig die anschaffungskosten des firmenwertes sind bei land- und forstwirtschaftlichen betrieben und bei gewerbebetrieben LINEAR AUF 15 JAHRE verteilt abzuschreiben (§ 8 Abs 3 EStg)
also des kommt aus dem bitzyk und steckel buch und dem vertrau ich 100%
abschreibungen erhöhen den cashflow bei der berrechnung des cFS werden sie ja dazugezählt oder?
das mit dem abschreibung des firmenwerts würde ich als falsch bewerten ... abgeschrieben wird immer sonst muss man halt wieder aufwerten aber nie höher als die anschaffungskosten oder
so und jetzt nochmal was kreuzt ihr bei der frage
Bilanzgewinn ist betriebswirtschaftlich gesehen immer Eigenkapital an??
ich find überall nur bestätigungen das der bilanzgewinn eigenkapital ist!!!
das war eine 3 PUNKTE frage...seufz
Bilanzgewinn gehört zum Eigenkapital und ergibt sich als rechnerische Größe. http://www.wirtschaftslexikon24.net/...lanzgewinn.htm
hm bei der Frage "beim asset deal kommt es in der Einzelbilanz der veräußernden gmbH zu einer gesonderten bilanzierung des firmenwertes" ist die frage falsch, weil veräußernden steht anstatt erwerbenden oder warum?
und ist es beim asset ein originärer Firmenwert? also wenn dort stehen würde: im falle des asset deals wird der firmenwert von 1 Mio als originärer Firmenwert bilanziert und über 15 Jahre abgeschrieben. wäre das richtig? find das gar nicht so einfach :s
vielen dank für die erklärung. also ist das mit "die steuerrechtliche abschreibungsdauer ist gesetzlich mit höchstens 15 jahren begrenzt" richtig und wurde in der klausur wieder einmal irrtümlicherweise als falsch gewertet? also wenn das bei der jetzigen klausur wieder so abläuft mit so vielen fehlern :s
ja hast recht :s habs grad auch gesehen!
und wie ist jetz des mit den rückstellungen? beeinflusst die bildung von rückstellungen wirklich den cash flow oder nit???
Falls ja, kann mir dann bitte, bitte jemand erklären wieso!![]()
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