hey .... wer schreibt denn sonst noch am samstag die FP?
habt ihr vielleicht lust im forum die rechnungen der alten FPs ein bisschen durchzugehen?
lg
Hallo bräuchte dringend Hilfe bei folgendem Beispiel:
ein Versichrungsmakler beabsichtigt anlässlich des Pensionsantrittes in seinem Heimatort ein Haus zu errichten, wobei er in diesem haus eine Wohnung für sich, ein Appartment für die Dauervermietung und Fremdenzimmer für Feriengäste errichten möchte.
Die Aufteilung der Räumlichkeiten ist wie folgt geplant. Die Räumlichkeiten für die Vermietung an Gäste betragen 400 m² und verteilen sich wie folgt: - 1 appartament mit 6 Betten, - 3 Appartaments mit 4 Betten
Für die Privatwohnung stehen 80 m² zur Verfügung, für die Dauervermietung der Räumlichkeiten im Ausmaß von 40 m² und gemischt genutzte Räumlichkeiten , die von allen genützt werden im Ausmaß von 70 m².
a) Wie erfolgt die generelle Zuordnung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen, sowie bei unterjährigem Wechsel von unbeweglichen Wirtschaftsgütern beispielsweise Räumlichkeiten?
b) Wie erfolgt konkret die Zuordnung noch obigem Beispiel zum unternehmerischen Bereich bzw. zum privaten Bereich? Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage Afa, wenn die Investitionskosten für das gesamte Gebäude 600.000 € betragen.
Hoff mir kann jemand helfen..... Danke im voraus!
Geändert von Matthias86 (14.07.2011 um 17:37 Uhr) Grund: neuer Thread erstellt
hey .... wer schreibt denn sonst noch am samstag die FP?
habt ihr vielleicht lust im forum die rechnungen der alten FPs ein bisschen durchzugehen?
lg
Geändert von Matthias86 (26.04.2011 um 11:21 Uhr) Grund: Beitrag in passenden Thread verschoben
Ja das können wir gern machen... Mir wäre aber lieber wir beantworten zuerst meine Frage von oben da die schon ein wenig häftig ist und ich die nicht ganz verstehe... wenn du sonst was nicht verstehst brauchst du nur zu schreiben... ich habe eigentlich nur Probleme ein wenig mit der Gewinnermittlung und das Beispiel von der letzten Klausur bezüglich stille Reserven... der Rest müsste passen... lg
3.1 generelle Zuordnung:
- notwendiges Betriebsvermögen: objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt.
- notwendiges Privatvermögen: objektiv erkennbar der privaten Bedürfnisbefriedigung dient
- gewillkürtes Betriebsvermögen: möglich bei § 5 Ermittler; weder notwendiges BV noch notwendiges PV kann durch Aufnahme in die Bücher zum gewillkürten BV werdemn
Wirtschaftsgüter können entweder BV oder PV sein; wenn sowohl privat als auch betrieblich genutzt, bei überwiegend privater Nutzung PV, bei überwiegend betrieblicher Nutzung BV – kein Wahlrecht. Wenn BV ist für privaten Teil Entnahme anzusetzen.
Ausnahme Aufteilungsverbot für Grundstücke (einschl. Gebäude)! Kann in betriebl und priv Teil aufgeteilt werden – wenn betr. oder priv. Teil <20 % keine Aufteilung.
wenn BV: Ausgaben sind Betriebsausgaben; für priv. Nutzung Entnahme
wenn PV: auf betriebliche Nutzung entfallende Ausgaben sind Betriebsausgaben
unterjähriger Wechsel – keine Ahnung!
3.2 Zuordnung im Beispiel
privat: 80 m² Privatwohnung
betrieblich: 40 m² + 400 m²
die 70 m² werden anteilig aufgeteilt
der private Anteil beträgt weniger als 20 %, daher Betriebsvermögen
Die Bemessungsgrundlage für die Afa sind die 600.000 (da alles BV) - der Teil der Afa, der auf den privat genutzten Teil entfällt, wird mittels Entnahme geregelt.
wie löst du die erste aufgabe dieser klausur?
du meinst Abgabenbelastung im Rechtsformvergleich?
also zuerst einzelunternehmer: Betriebesergebnis -Bmsvg(Andere rechnen sie zur GSvg dazu und schreiben Sozialversicherungsabgaben, glaub das hängt ein wenig vom Ps ab wie man es gelernt hat) dann ziehst du die GSVG ab, dann hast du einen Betrag für die Einkommensteuer, die ziehst dann auch ab dann hast du schon mal den Einzelunternehmer. (kannst auch noch DSS und halber DSS rechnen)
Gmbh: Bet - Gehalt (Achtung ob kOsten oder Brutto gegeben ist) dann - EST usw. Gesellschafter Gehalt das selbe wie bei Einzelunternehmer aufpassen nur mit den Lnk!
Bestn grüße
Kann mir jemand helfen ?? Könnten wir das 1. Beispiel kurz mit Zahlen durchgeben.
Also ich hab mal versucht Aufgabe 1 zu lösen...aber komme nicht bis zum Ende
1) Betriebsergebnis ausrechnen:
200'000 Umsatzerlöse
-50'000 Personalaufwand
-50'000 Abschreibungen
-10'000 Zinsaufwand
-12'000 sonst. betr. Aufw.
=78'000 (Gewinn vor Steuern)
a) Einzelunternehmen, GSVG zahlen, alter Selbständiger
78'000 Gewinn
-13'848 GSVG: 7.65% x 57540 + 16.25% x 57540 + 12 x 8.03
=64'152 ESt BMGL
-22'311 ESt (höchste Progression)
=41'841 verfügbares Einkommen
=> ergibt eine totale Steuerlast von 46.36%
b) GmbH, 100% Anteil, also GF => Trennungsprinzip
Ebene 1: GmbH
Gewinn
- Gehalt GF
- LNK zahlen
- KöSt zahlen
= Betriebsergebnis
Ebene 2: GF
Gehalt
- GSVG zahlen
(- evt. Betriebsausgaben pauschal 6%)
- ESt berechnen und abziehen
= verfügbares Einkommen des GF
Soweit mein theoretischer Lösungsweg. Nun der Gewinn ist nach meiner Berechnung 78'000, die Vergütung für die GF aber 90'000 - das würde ein negatives Betriebsergebnis bedeuten. Ist theoretisch möglich, dann müssten nur die Mindestabgaben gezahlt werden. Ist das korrekt? Die zweite Frage ist, ob das GF-Gehalt 90'000 (also 14x6428 ) ist, oder ob die Kosten für die GmbH 90'000 betragen? Der GF-Gehalt wäre dann ja etwas kleiner.
Aufgabe 2:
Wechsel der Gewinnermittlung von §4(3) auf §4(1).
Ausgangslage: unbebautes Grundstück aus dem Jahre 2004, Kosten 100'000€
Anschaffung 2004: ----Teilwert bei Wechsel: ----Veräusserung 2013: --------Konsequenzen:
a) 100'000 ------------------- 150'000 -------------------170'000 ---------- Einkünfte aus GB: 20'000
--------------------------(Rücklage von 50'000) ----------------------------- Spek. Gewinn: 50'000
b) 100'000 -------------------- 90'000 -------------------- 98'000 ---------- Einkünfte aus GB: 8'000
--------------------------(keine Rücklage)------------------------------------ Spek. Verlust: 10'000
c) 100'000 --------------------- 80'000 --------------------75'000 ---------- Verlust auf GB: 5'000
--------------------------(keine Rücklage) ------------------------------------ Spek. Verlust: 20'000
Somit wäre bei a) total 70'000€ zu versteuern, bei b) nur 8'000 und bei c) gar nichts. Stimmt das?
Falls die Veräusserung erst im Jahre 2015 erfolt, ist die 10 jährige Spekulationsfrist bereit abgelaufen (2004 - 2014) und somit sind allfällige Gewinne (Aufwertungen von Grund und Boden) vor dem Wechsel, steuerneutral. Nur die EK auf Gewerbebetrieb müssten versteuert werden.
Aufgabe 3:
Schau ich mir morgen an...
Aufgabe 4:
Ausgangslage: Angestellter mit einem Bezug von 2'500€ pro Monat.
Welche Kosten enstehen für den Arbeitgeber?
35'000 Gehalt (14 x 2'500€ = 35'000)
+7640.5 ASVG (DGA für Angestellte: 35'000 x 0.2183 = 7640.5)
+2775.5 LNK (DB, DZ, Kommst. - total 7.93% - 35'000 x 0.0793 = 2775.5)
=45'416 € (totale Kosten für den Dienstgeber)
Bemerkung falls der Lohn 70'000€ wäre: Lohnnebenkosten werden jeweils auf den vollen Lohn berechnet. ASVG Beiträge basierend auf der Höchstbemessungsgrundlage (57'540€).
Seid ihr einverstanden mit meine Lösungen?
Falls jmd. meine Fragen beantworten kann, wäre mir geholfen. Danke!
mfg
Geändert von csag5848 (28.04.2011 um 23:44 Uhr)
zu 1:
inwieweit sind die investitionen zu berücksichtigen?
sollte das die GmbH wirklich nach abzug vom lohn negativ dastehen, müssen dann trotzdem die vollen LNK bezahlt werden?
bei der KöSt gibt es ja einen mindestsatz von 1750 € der bei neg. ergebnis pauschal zu entrichten ist
also zu 2:
es heißt doch in der angabe von 4(3) zu 5(1)
somit ist des mit der rücklage falsch oder?
zu 3:
kannst du mir sagen, in wie weit die betten von bedeutung sind
zu 4:
nicht vergessen, bei den LNK kann auch die BMSVG miteinberechnet werden... 1,53%
LNK sind immer fällig, da das ja auch wie die Lohnsteuer Fremdgeld ist, was vom Arbeitgeber abgeführt wir.
Was dürfen wir zur Prüfung mitnehmen ???
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