Hey. Glaube ich kaum.. Um studienbezogene Leistungen zu erbringen, musst du in das Studium inskribiert sein. Zahlst du die Studiengebühren nicht, wirst du automatisch exkribiert.. Kannst du evt. von den Studiengebühren befreit werden (arbeitest zB entsprechend viel?)? Ansonsten wirds da wohl keine großen Möglichkeiten geben.. lg
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