Hab vom Herrn Theurl ein E-Mail bekommen:
"in der Angabe ist ja nur das Steueraufkommen und die Bemessungsgrundlage
angegeben. Daraus lässt sich nur der Durchschnittsteuersatz 50/200 = 25 %
errechnen. Der Grenzsteuersatz wird durch die Angabe nicht determiniert,
weil es keine Informationen über die Steueraufkommensfunktion gibt. Nehmen
Sie an die Steueraufkommensfunktion lautet: T = 10 + 0,2Y. Dann ergibt sich
daraus für ein Einkommen von 200 ein Steueraufkommen von 50. Die Angabe
erfüllt. Wenn Sie den Grenzsteuersatz ermitteln, dT/dY = 0,2. Das heisst das
der Grenzsteuersatz sehr wohl 20 % betragen kann."
Ich habe zurück geschrieben:
"Ok, meines Erachtens ist diese Angabe jedoch ziemlich schwammig formuliert, da ich (und einige andere) von der Steueraufkommensfunktion T=0,25Y ausgegangen sind und die auch möglich wäre und die Berechnung der Steueraufkommenselastizität dann doch möglich wäre. Wenn T= 10 + 0,2Y die Steuerfunktion sei, dann wär es doch hilfreich gewesen, anzugeben, dass die Person immer 10GE Steuer zahlen muss. Des Weiteren sagt mir die Angabe, dass es sich um eine Einkommenssteuer handle, die meiner Meinung nicht T=10 + 0,2Y lauten kann, das wär nämlich eher ein Sozialversicherungsbeitrag. Ich hab mir zu meinen VO-Folien notiert, dass Einkommenssteuern progressiv sind und regressiv z.B. ein Sozialversicherungsbeitrag wär."
Mal schaun was er zurück schreibt

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