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Thema: Berufsbildende höhere Schule + Fam.beihilfe

  1. #1
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    Berufsbildende höhere Schule + Fam.beihilfe

    Hallo,

    ich habe eine berufsbildende höhere Schule besucht, also HLW, und wollte wissen, ob ich jetzt die Familienbeihilfe bis 24 oder bis 25 bekomme?
    ich finde da verschiedene Infos, bzw. stehts einmal bei den Ausnahmen dabei einmal nicht.

    wär froh um eine antwort.

    lg, dankeschön!

  2. #2
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    AW: Berufsbildende höhere Schule + Fam.beihilfe

    Da nicht alle Studien gleich lang dauern oder alle mit dem gleichen Alter zum Studieren beginnen wurden Ausnahmen geschaffen. Bis zum 25. Lebensjahr sind all jene bezugsberechtigt die:

    • die den Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben
    • eine berufsbildende höhere Schule besucht haben
    • ein freiwilliges Sozialjahr geleistet haben
    • ein Studium absolvieren, das eine Mindeststudiendauer von zehn Semester oder mehr hat


    Ich denke eine Nachfrage beim Finanzamt würde dir 100% sicherheit bringen


    http://www.studieren.at/articles/114...11/Seite1.html



    Interessant wäre es jedoch wie es in meinem fall wäre da ich auch eine berufsbildene höhere schule besucht habe und zivildienst gemacht habe .... somit habe ich 2 jahre später mit der uni anfangen können als jene nach dem gymnasium .... 26 wäre dann fair nicht

  3. #3
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    AW: Berufsbildende höhere Schule + Fam.beihilfe

    auf help.gv.at steht die ausnahme mit berufbildende höhere schule eben nicht dabei :S
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.080712.html

    edit: hab jetzt einfach mal im gesetz nachgelesen, hätt ich auch gleich machen können hab nichts zu einer ausnahme für berufsbildene höhere schulen gefunden:
    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10008220
    aber vl kann das noch mal jemand nachkontrollieren, vl bin ich ja blind

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