Da nicht alle Studien gleich lang dauern oder alle mit dem gleichen Alter zum Studieren beginnen wurden Ausnahmen geschaffen. Bis zum 25. Lebensjahr sind all jene bezugsberechtigt die:
- die den Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben
- eine berufsbildende höhere Schule besucht haben
- ein freiwilliges Sozialjahr geleistet haben
- ein Studium absolvieren, das eine Mindeststudiendauer von zehn Semester oder mehr hat
Ich denke eine Nachfrage beim Finanzamt würde dir 100% sicherheit bringen
http://www.studieren.at/articles/114...11/Seite1.html
Interessant wäre es jedoch wie es in meinem fall wäre da ich auch eine berufsbildene höhere schule besucht habe und zivildienst gemacht habe .... somit habe ich 2 jahre später mit der uni anfangen können als jene nach dem gymnasium ....26 wäre dann fair nicht
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