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Experte
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Eigenverbrauch - Haus
Weiss jemand wie das läuft mit dem Haus das auch zu 30% privat nutze? Inwiefern hab ich da Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch zu versteuern?
Was passiert wenn ich´s verkaufe (wegen der Optierung). Glaub der Beiser/Hörtnagl hat es auch mal als aufgabe in einer Prüfung gestellt.
Danke im Voraus
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Neuling
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Hallo Bagu1
Zur ersten Frage: Es gibt 2 Lösungen:
1) Du ziehst dir die gesamte VSt. ab und korrigierst den VSt.-Abzug über den EV (30 %) oder
2) du machst von vornherein nur eine VSt. von 70 % geltend (keine EV-Besteuerung.
Zur zweiten Frage (Optierung): weiß nicht, was du meinst.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Lg Markus
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Experte
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Danke für die Antwort! Das mit dem Optieren war eben das, dass man von der Unechten Befreiung des Hauses (weil man zB Kleinunternehmer ist) nicht gebrauch macht und sich wie ein Normaler Unternehmer behandeln lässt, also MWST und Vorsteuerabzug mit Eigenverbrauch.
Danke für die Antwort!
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Neuling
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Hallo Bagu1!
Gebäude können nach §6 Abs 1 Z9 lit a generell steuerfrei verkauft werden. Da muss man kein Kleinunternehmer sein. Wenn man als Unternehmer aber steuerfrei verkauft und man hat den VSt-Abzug geltend gemacht, muss man den VSt-Abzug korrigieren, wenn der Zeitpunkt des VSt-Abzuges maximal 10 Jahre zurückliegt (= 10tel-Korrektur)
Lg Markus
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Experte
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Das hab ich gemeint. Ich wusste da ist irgendwo ein hacken! Danke csae1562!
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