Hallo.. wenn ich mich nicht ganz irre. Ist in diesem Fall § 367 ABGB "Gutgläubiger Erwerb" anzuwenden. C wird Eigentümer, die Rechte des A erlöschen. Weiß zufällig jemand ob es auch zu Wiesentreu Folien gibt oder reicht sein Skriptum aus? Könnte mir jemand diese sonst bitte zukommen lassen. --> katrin.hausegger@hotmail.com! Würde mir sehr weiter helfen, danke.
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