
Zitat von
mst52
Ok, da hast du recht - es ist auf den ersten Blick nicht wirklich zu erkennen, welche Konsumentenrente für die Eintrittsgebühr T hergenommen werden soll.
Im Proseminar wurde bei uns gesagt, dass man eigentlich überprüfen müsste, ob die KR der Profis nicht vielleicht kleiner ist als die der Hobbyspieler - ist jedoch nicht der Fall - kannst du auf dieselbe Art berechnen.
Ich glaube darum werden im Proseminar und hoffentlich auch in der Klausur zB das Beispiel Golf mit Profi- und Hobbyspieler hergenommen - hier kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Hobbyspieler eine kleinere Konsumentenrente haben als die Profis.
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