Ich habe einen neuen Thread erstellt. In den anderen hat es nicht wirklich reingepasst.
Zur Frage: exmatrikuliert wirst du nicht. Du musst (laut derzeitiger Regelung) aber ab dem 9. Semester Studiengebühren bezahlen (außer du kannst einen Erlassgrund vorweisen).
Wie es mit Familienbeihilfe und dergleichen aussieht, müssen andere beantworten.
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