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Thema: fallstudie im unternehmensbewertung

  1. #11
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    Avatar von Stefan002
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    ok, danke

  2. #12
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    hey hilde,

    wäre nett, wenn du mir kurz antworten könntest. ich nehme mal an, dass wir die selben beispiele haben..

    wie hoch sind denn deine festen liquiden mittel und wie berechnest du die höhe der ausschüttungen?

    lg sabine

  3. #13
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    die Höhe der festen liquiden Mittel sind immer 500...und die Ausschüttungen berechne ich in der Cash-Flow Rechnung genau so wie der Pummerer in seiner Lösung

  4. #14
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    ich berechne meine ausschüttungen auch so, aber um zu verhindern, dass meine grl negativ wird, muss ich dann ab 2009 meine Ausschüttungen reduzieren. seh ich das richtig? aber um welchen betrag?

  5. #15
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    du löst die Gewinnrücklagen am Ende von 2011 auf....und dann ist der Bilanzgewinn einfach der Jahresüberschuss! und davor ist der Bilanzgewinn einfach JÜ + übrige Gewinnrücklagen D.h.: du hast deine EZÜ kannst diese aber nicht in der vollen Höhe ausschütten! Verstehst du was ich meine?

  6. #16
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    aber was mache ich dann mit der Differenz zwischen ezü und Bilanzgewinn?
    Geändert von s.r (30.11.2011 um 06:58 Uhr)

  7. #17
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    Hallo hilde,
    hab bis jetzt auch gedacht,dass unser fehler, dass unsere bilanzsummen nicht stimmen an den GWR liegen muss, aber wir haben es genau so wie du, also muss der fehler doch wo anders liegen.
    Welche werte habt ihr denn in die änderung des netto-uv mitreingerechnet? Und mit wie vielen jahren habt ihr die abschreibungberechnet?

    Wär super,wenn du uns weiterhelfen könntest!

    Danke schonmal.

  8. #18
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    bitte verlasst euch nicht auf meine Angaben, ich weiß ja selbst nicht ob ich das richtig habe! Vl liegt der Fehler ja bei der Kst-Planung oder sonst wo...Netto UV immer UV ohne liquide Mittel- kurzfr.Verbindlichkeiten

    Wenn der Bilanzgewinn niedriger als die EZÜ ist, dann wird einfach nicht alles ausgeschüttet...die Differenz hab ich nirgends berücksichtigt...

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