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Thema: leistungsstipendium Wirtschaftsrecht

  1. #11
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    Du reichst im Oktober für das vergangene StudienJAHR ein. Du kannst natürlich für Jus und BWL getrennt einreichen, das hat nichts miteinander zu tun. Die Richtlinien stehen jeweils auf den Homepages der Dekanate, bzw. sind sie dort ausgehängt.

  2. #12
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    es kommt drauf an, wo du die besseren Noten hast. Denn in BWL wird ein Schnitt von mind. 1,5 verlangt und für Jus einer von mind. 2... wenn du in beiden den Schnitt hast, würde ich es bei beiden versuchen, kannst ja nix dabei verlieren!

  3. #13
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    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von Isabell
    es kommt drauf an, wo du die besseren Noten hast. Denn in BWL wird ein Schnitt von mind. 1,5 verlangt und für Jus einer von mind. 2... wenn du in beiden den Schnitt hast, würde ich es bei beiden versuchen, kannst ja nix dabei verlieren!
    stimmt, versuchen kann ichs mal. der schnitt dürfte bei beiden passen.

    muss man da die einzelnen zeugnisse einreichen? (ps und vo getrennt) anders kann ichs mir am studentpoint ja gar nicht ausdrucken..

    hat irgendwer erfahrung mit jus? da gibts ja in der vorlesung keine klausur, sprich keine bestätigung. außerdem gibts nur das einlageblatt, auf dem die mündlichen prüfungen eingetragen werden, sonst keine zeugnisse. was reicht man da ein?

  4. #14
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    @engerl: Musst schauen, wieviel Wochenstunden die Diplomprüfungen (Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Strafrecht, Wirtschaft usw. -> Studienplan) bei Jus zählen. Stundenanzahl zusammenrechnen, Scheine dazuzählen und einreichen, wenn du die erforderliche Anzahl beisammen hast. Für die Vorlesungen gibts leider nix : )))))

  5. #15
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    Avatar von ^johannes
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    Du holst dir das richtige Formular (auf der Dekanatsseite) und trägst die gewünschten Kurse ein (natürlich die mit den geeigneten Noten) - als "Beweis" für die Korrektheit der eingetragenen Noten genügt als Beilage das Studenerfolgsblatt;
    Einreichen musst das Ganze bis Ende Oktober; Prüfungen zählen alle bis inklusive September;

    Zusammengefasst:

    Formular ausfüllen - Studienerfolgsblatt beilegen --> 1000 Euro kassieren

    lg j

  6. #16
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    @johannes und alle anderen, die sich damit auskennen

    Geht es darum, wann die Prüfung gemacht wurde (Prüfungsdatum im jeweiligen Studienjahr), oder welchem Studiensemester die Prüfung zuzurechnen ist?

    Oftmals ist es so, dass man Prüfungen für Kurse ablegen kann, die 2 Semester zuvor angeboten wurden.
    Daher die Frage.

    Soweit ich aber weiss, schaut man bei der Vergabe auf das PrüfungsDATUM und nicht das Studiensemester, dem der jeweilige Kurs zugerechnet wird, oder?

  7. #17
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    Folgendes steht in den Anträgen:

    • Es können nur Studienleistungen herangezogen werden, die zwischen 1. Oktober 2003 und 30. September 2004 erbracht wurden.

    • Ablegung von Prüfungen in dem der Bewerbung vorausgegangenen Studienjahr (Fachprüfungszeugnisse bzw. Lehrveranstaltungszeugnisse in Original und Kopie) im Umfang von einer Mindestanzahl von Semesterstunden, die unter den besonderen Voraussetzungen bei den einzelnen Fakultäten spezifiziert sind.

    Es geht also nur ums Jahr - in welchem Semester ist egal - kannst auch lauter Kurse aus dem Sommersemester einreichen...

    lg j

  8. #18
    Experte Bewertungspunkte: 6

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    Du hast mich nicht richtig verstanden:

    meine Frage war so gemeint, dass ich eben gerne wüsste, wie es ist, wenn man zB Prüfungen im Februar 2005 ablegt, die für Lehrveranstaltungen sind, die zB im Sommersemester 2004 angeboten wurden.
    Dann hab ich das Prüfungsdatum Februar 2005 - die Semesterzuordnung aber zu Sommersemester 2004.

    Wenn ich nun den Antrag des Leistungsstipendiums für das Studienjahr 2004/2005 im kommenden Herbst einbringen möchte, müsste es doch auch zulässig sein, die Prüfung aus dem Sommersemester 2004 (was ja definitiv nicht dem Studienjahr 2004/2005 zufällt) anzugeben, zumal ich als Prüfungsdatum ja Februar 2005 auf dem Zeugnis stehen habe und die Prüfung (obwohl dem SS 04 zugerechnet) also im Studienjahr 2004/2005 gemacht habe, das ja mit 1. Oktober 2004 begonnen hat.

    Ist das so richtig?

  9. #19
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    Leider steht in den Antragsunterlagen nichts Konkretes

    Bin mir aber fast sicher, dass nur das Datum der Prüfung zählt... Wenn du die Prüfung im Februar 2005 abgelegt hast, dann müsste sie auch für den Zeitraum 04/05 gelten!
    Allein schon deshalb, weil du ja als "Beweis" dein Studienblatt bzw. die Zeugnisse beilegen musst und auf denen steht ja auch nur das Datum der Prüfung. Wie sollten die Leute, die deinen Antrag kontrollieren rausfinden, wann du den Kurs belegt hast?

    Aber wie gesagt: bin mir leider nicht zu 100% sicher.

  10. #20
    Experte Bewertungspunkte: 6

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    Wie ist das mit den vorgelegten Stunden?
    Man muss ja nur eine bestimmte Zahl vorlegen. Gilt hier: je mehr Stunden, desto mehr Geld?

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