hat schon jemand die 3. Aufgabe beantwortet??
aja, dann die zweite buchung einfach weglassen..
hat schon jemand die 3. Aufgabe beantwortet??
Richtig beantwortet nicht, nur ein paar Überlegungen angestellt:
EStR: Betriebliche EK-Art (LuF, GB, SA) - Reinvermögenszugangstheorie und außerbetriebliche EK-Art (NSA, VuV, KapV, sonstige) - Quellentheorie.
UStR: Steuerbar sind Lieferungen und sonstige Leistungen die der Unternehmer im Rahmen des Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt. + Eigenverbrauch, +igE, + Import. Dh, irrelevant ob betriebliche EK-Art oder außerbetriebliche im EStR. Sobald unternehmerischer Bereich -> steuerbar, sonst nicht steuerbar. Im EStR Rechtsfolgen abhängig von Einteilung der EK-Art.
ad Zuteilung
EStR: notwendiges BV = objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt
+ gewillkürtes BV wird ausdrücklich durch Aufnahme in Bücher erklärt
UStR: alles in wirtschaftlichem Zusammenhang zu einer Tätigkeit die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmenerzielungsabsicht ist = unternehmerischer Bereich
ad Beispiel
EStR: wenn beweglich: Überwiegensprinzip mit anteiliger Entnahme bzw. anteiliger Betriebsausgabe
wenn unbeweglich: Überwiegensprinzip (20 % Schwelle!) bzw. Aufteilung nach tatsächlicher Nutzung
UStR: Privatnutzung ist umsatzsteuerbarer Eigenverbrauch
Ergänzungen und Hinweise bitte gern!
Geändert von csaf3739 (25.01.2012 um 13:28 Uhr) Grund: Schwelle eingefügt
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
Ich hätte eine Frage zu der Rechnung noch (Klausur 15.06.2011)
Hier ist ja der niedrige Gewinn gefragt.
Da wir aber keinen Zinssatz gegeben haben, muss ich dann bei UR überhaupt keine Buchung machen, und nur bei STR die MWR Rechnung, oder gehören bei UR irgendwelche Buchung?
Wär nett wenn ihr mir hier weiterhelfen könnt.
LG
genau, bei zinsaufw/darlehen wird das disagio dem darlehen zugerechnet, da das darlehen in rückzahlungshöhe auszuweisen ist.
die mwr bleibt auch gleich..nur, wenn ur. ein möglichst hoher gewinn auszuweisen wäre, dann würde der disagio schon ur aktiviert u in der mwr blieben dann nur noch die spesen d geldv - ant spesen d geldv
in diesem thread (beitrag: #5) ist das bsp. ganz gut erklärt, glaub ich:
http://www.sowi-forum.com/forum/thre...-Partl-SS-2010
Ich hab mir jetzt mal die Klausur vom 14.06.2010 angeschaut. Meint ihr, die 2. Aufgabe stimmt so:
KK/Darlehen 635.000,- und Spesen Geldverkehr/KK 13.000,-
UR: Disagio/Zinsaufwand (Vorwegzinsen) 15.000,- und Zinsaufwand/KK 3.000,- (für das erste Jahr, wenn ich eine LZ von 5 Jahren annehme...)
StR: MehrWenigerRechnung: Disagio +/- 0,-
und Geldbeschaffungskosten: +13.000,- und -2.600,-
Oder wie bucht man es eurer Meinung nach??? Bucht man die Vorwegzinsen im UR?
Danke schon mal für jede Hilfe![]()
Ist das Gegenkoto zur anteiligen Disagiobuchung am 31.12. (die 3.000) nicht Disagio? Man schreibt das Ding ja linear ab. Also, dass du buchst:
Zinsaufwand/Disagio 3.000
Du musst die anteiligen GBK aliquotieren, da du das Darlehen ja am 1.3. aufnimmst. Dh die 2600 fallen für das ganze Jahr an und du brauchst 10/12 davon (da ja eben schon 2 Monate des Jahres verstrichen).
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
Ja stimmt, man muss Disagio als Gegenkonto nehmen...
KK müsste man noch buchen, wenn man nen fixen jährlichen Zinssatz gegeben hat, oder?
Und muss ich dann immer die anteiligen Geldbeschaffungskosten auf die genaue Monatsanzahl runterrechnen, oder?
Vielen Dank für deine Hilfe!
Und wenn es möglichst wenig Gewinn wäre, dann müsste man doch laut UR gar nichts buchen, sondern das Disagio und die Geldbeschaffungskosten über die MehrWenigerRechnung verrechnen...
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