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Thema: 3 oder 4 LVs aus den gebundenen Wahlfächern???

  1. #1
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    3 oder 4 LVs aus den gebundenen Wahlfächern???

    Hat sich da schon mal jemand schlau gemacht? Dass es die "Neulinge" betrifft ist logisch, aber ich hab 2007 angefangen und wär scho angefressen, wenn ich no a Semester warten müsste, nur weil i um eine LV zu wenig gemacht hab...

    Gilt das für alle oder nur für die jüngeren Semester?

  2. #2
    Member Bewertungspunkte: 0

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    Nachdem mir hier keiner Antwort geben hat können... Hier meine Korrespondenz mit Frau Pilser vom Prüfungsreferat:

    Mein Mail:
    "Sehr geehrte Frau Pilser!

    Ich habe letztens wieder einmal den Studienplan durchstudiert, da es ja seit 01.10.2011 eine neue Fassung davon gibt.

    Es steht jetzt bei den Interdisziplinären Fächern bzw. bei den gebundenen Wahlfächern davon, dass statt 8 SS nur noch 6 SS an LVs benötigt werden. Ich wollte nachfragen, ob das nur für die jüngeren Semester, also jene Studenten, die im WS 2011/12 mit dem Studium begonnen haben, oder für alle Studenten gilt. Ich frage nur nach, da ich nicht möchte, dass ich am Ende wg. einer fehlenden LV das Studium nicht beenden kann.

    Ich bedanke mich für Ihre Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen

    xxx"


    Die Antwort:

    "Sehr geehrte Frau xxx,

    diese Änderung gilt nur für jene, die das Diplomstudium Wirtschaftsrecht mit Wintersemester 2011/12 erstmals aufgenommen haben. All jene, die das Studium früher aufgenommen haben, müssen nach wie vor 8 Sst absolvieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    SANDRA PILSER
    FSS - Prüfungsreferat Rechtswissenschaften
    Innrain 52d
    A - 6020 Innsbruck
    T: 0043/(0)512/507-96078
    F: 0043/(0)512/507-2962
    M: sandra.pilser@uibk.ac.at"

    Ich bin sicher nicht die Einzige, die sich das schon gefragt hat, vielleicht kann ich damit ja jemandem weiterhelfen...

    LG

  3. #3
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    hey danke fürs nachfragen!! war für mich auch relevant. schade dass es nicht 6 sind...obwohl ein neuer studienplan ja immer für alle gelten sollte? wo sozialrecht2 von 3 auf 2 stunden gekürzt worden ist, hab ich auch nur 2 angerechnet bekomme, obwohl di neue fassung erst gekommen ist, nachdem ich zu studieren begonnen habe...

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von coyote
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    Beiträge
    111
    wirklich? habe gedacht, dass 6 SS genügen.
    die gebundenen wahlfächer im 2. abschnitt 1. teil wurden doch auch von 15 SS auf 14 gekürzt und das gilt für alle. bin bisher davon ausgegangen, dass das hier das gleiche ist. sollte wohl den studienplan nochmal genauer lesen.... aber im mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 436 bezieht sich doch das inkrafttreten für studierende, die ihr studium ab 2011/12 beginnen nur auf die regelung der studieneingangsphase und nicht auf die kürzung von 8 auf 6 SS. habe ich gerade einen denkfehler oder übersehe ich etwas? andererseits stellt sich halt die frage ob man im falle einer gegenteiligen auffassung so knapp vor studienende noch "negativ auffallen" will

  5. #5
    Experte Bewertungspunkte: 79
    Avatar von csaf3739
    Registriert seit
    07.02.2008
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    684
    Wir hatten untereinander auch die Diskussion und sind uns eigentlich einig, dass diese Unterscheidung a) nicht gerechtfertigt ist und b) nicht so publiziert wurde, dass diese Unterscheidung aus dem Studienplan zu lesen ist. Wie coyote richtig sagt, gelten die anderen Unterscheidungen auch unterschiedslos - so wie auch die Kürzung der Sowifächer von ursprl. 5h auf 4h/pro Fach auch unterschiedslos angewandt wurden.
    Doch wer klagt diese Ungleichbehandlung schon ein - zwei/ein Semester vor Studienende ?
    das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot

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