@gülsah: 1) GF-Bezug ist soweit ich weiss immer nur bei GmbH abzuziehen! da steht ja auch in der angabe eine fremdübliche geschäftführerent... im fall einer GmbH würde 60000€ betragen!! (wegen personalaufwand stand glaub ich mal in einer prüfung geschäftsführergehalt ist im personalaufwand nicht enthalten! --> lass dich davon nich irritieren, heisst einfach nur das du das dann bei GmbH abziehen sollst)
2) ich meine schon das man das immer abzieht weil in den unterlagen von einer kollegin (die hat die 100% richtigen lösungen von 2,3 prüfungen vom jahr 2010--> glaub der prof hat die sogar ausgehändigt!) und da waren die freibeträge auch immer aufgelistet!
@ csak5288: EGT= Umsatz (50000€)- aufwendungen (35000+30000+60000)= -75000
@Jahmaster: Ich glaube, du darfst beim Verlustvortrag nicht die vollen 135000€ einrechnen sondern nur maximal 75% des Gewinns (Gewinn=Umsatz - Aufwendungen - Afa). Das wären dann 96000€!
Ach ja: Und wie kommst du beim EU auf ein EGT von -75000?? Kann es sein, dass du den Personalaufwand von 60000€ mitberücksichtigt hast? Der fällt ja nur bei der GmbH an, oder?
fu**, die 60000 müss ma weglassen die haben da nix verloren!!!! hab mich bei der angabe vertan!
EGT 2013:
Umsatz 50.000 €
- zahlungswirksame Aufwendungen 35.000 €
- Afa (150.000/5 Jahre) 30.000 €
= EGT - 15000€
somit kommen ganz andere Zahlen oben raus! Danke für die Info!!
Ich hab auch ein anderes Ergebnis bei der GmbH. Kann es sein, dass du die 60000€ bei der GmbH 2x abgezogen hast?? Einmal in der Tabelle ganz oben und dann noch einmal bei der GmbH??
Was ich noch ergänzen würde, ist die persönliche Ebene des GmbH-GF. Der hätte ja dann seinen GF-Bezug von 60000€ und dann noch seine Vermietung mit weiteren 60000€. Dann kommt noch der Gewinnfreibetrag weg (13% von 120000€ = 15600€). Macht dann eine Bemessungsgrundlage für die Est von 104400€, also 42435€ an Steuern und ein Nettoeinkommen von 77565€. Das würde dann für beide Jahre gelten. Kann das jemand bestätigen?
wie hast du den Investitionsfreibetrag berechnet
RECHTSFORMVERGLEICH GESAMTPRÜFUNG FEBRUAR 2013
Jahr 2013 2014 Umsatz 50.000 250.000 zahlungswirksame Aufwendungen 35.000 90.000 Afa 30.000 32.000 EGT -15000 128.000
a) Einzelunternehmen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 60.000 60.000 Einkünfte aus Gewerbebetrieb -15000 128000 Gesamtbetrag der Einkünfte
Grundfreibetrag
Investitionsfreibetrag
Zwischensumme45.000
3900
4500
36600188.000
3900
1300
182800Verlustvortrag 27450 92550 Bemessungsgrundlage 9150 90250 Est Tarif 1 35360 Verfügbares Einkommen 9150 54890
VERLUSTVORTRAG(2014): 120000€ - 27450 (VV 2013)= 92550
ACHTUNG INVESTITIONSFREIBETRAG: darf 10% des Gewinns(45000) nicht überschreiten → normal hätte ich 100.000€ mal0,13 = 13000! Deswegen nehme ich 4500!
- 76750€ +10875 €
b) GmbH EGT -15000 128000 -Geschäftsführerbezug 60000 60000 =Zwischensumme -75000 68000 -Verlustvortrag 51000 =BMGL -75000 17000 - KÖSt 1750 2500 =BE -76750 14500 - KEST 3625
AUFPASSEN KÖSt (2014): hier wird 17000*0,25 – 1750(KÖSt 2013) = 2500 gerechnet!!!
Das müsste jetz so stimmen! Das mit GmbH ist auf jeden Fall richtig!!! Nur bei Verlustvortrag und Inv.freibetrag bin ich mir nicht zu 100% sicher...
@ephellion:
Gesellschafter:
GF BEZUG 60.000 €
Pauschale 6% 3600 €
= BMGL 56400€
-EStG 18680€
= 37720 € für beide Jahre
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