Ah danke dir Gülsah, jetzt fehlt mir nur mehr warum wir die 95000 weglassen?
Vielen Dank, die 6667 sind mir jetzt klar. Aber woher die 67000 herkommen leider immer noch nicht.
Ps: warum ignorieren wir eigentlich die 95000 komplett?
Ah danke dir Gülsah, jetzt fehlt mir nur mehr warum wir die 95000 weglassen?
ich hab das komplett vergessen das musst du auch dazu zählen
Ahhh stimmt! Vielen Dank! Ich habe beim lesen ein "nicht" eingeflechtet und darum gemeint, dass eben mit keinem Gesamtüberschuss zu rechnen ist. Vielen Dank, dann ist's klar!
Ich hätte da noch eine Frage: Ich verstehe das mit der Veranlagungsoption nicht wirklich. Und warum du bei der Variante einfach eine Est berechnest und KEst hinschreibst? Ich dachte, dass wäre dann das mit der Immobiliensteuer (bes. Steuersatz von 25%)?
das heißt dann:
Gesamtbetrag der Einkünfte: 188667
Variante:162000
Einkommen: 188667 162000
Est: -845685 -71235
Einnahmen: 188667 188667
Steuer: -845685 -(71235 + 6667)
= 104099 110765
So müsste es stimmen oder?
AUFGABE 2 RECHTSFORMVERGLEICH FEBRUAR 2013:
Jahr 2013 2014 Umsatz 50.000 250.000 zahlungswirksame Aufwendungen 35.000 90.000 Afa 30.000 32.000 Personalaufwand 60.000 60.000 EGT - 75.000 68.000
a) Einzelunternehmen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 60.000 60.000 Einkünfte aus Gewerbebetrieb - 75.000 68.000 Gesamtbetrag der Einkünfte
Grundfreibetrag
Investitionsfreibetrag
Zwischensumme- 15.000
128.000
3900
1300
122800Verlustvortrag von 2013 und 2012 135000 Bemessungsgrundlage -15000 -12200 Est Tarif 1 Verfügbares Einkommen -15000 -12200
Ich hab Verlustvortrag 135000€, weil in der Prüfungvom Juni2010 wars so ähnlich da hat man so ähnlich gerechnet! D.hdas negative Einkommen vom Jahr 2013 (-15000) wird mit dem Verlustvortrag der Vorperioden (120000) dazugezählt...sprich135000€!
Bin mir aber nich ganz sicher!!!
-136750€ 1125 €
b) GmbH EGT - 75.000 68.000 -Geschäftsführerbezug 60000 60000 =Zwischensumme -135000 8000 -Verlustvortrag 6000 =BMGL -135000 2000 - KÖSt 1750 500 =BE 136750 1500 - KEST 375
Wie hast du das EGT ausgerechnet?
welches meinst du? vom EU oder GmbH?
ich hab jetzt 2 Fragen:
1. also ich versteh des mit fremdüblichesgehalt nicht wo muss ich das berücksichtigen? und machmal stehet das ja Geschäftsfüherergehalt ist im Personalaufwand enthalten (wenn das nicht steht muss ich dann dazurechnen?)
2. müssen wir Freibeträge immer abziehen? wenn nicht wann muss ich das machen?
EU, weil Gmbh ist ja wohl die gleiche EGT?! (meine die -75000 und die 68000)
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