[QUOTE=gambler;308468]Stimmt so, nur hast du die UV doppelt. (26,68%*58.800 + 98,40 = 15.786,
soooo... habe mir jetzt mal kurz den stoff angeschaut... ist bisschen blöd, dass eigl keine lösungen alter klausuren exisitieren... weil so hat man ja gar keinen vergleich und weiss nicht ob die eigenen rechnungen richtig sind
hat irgendwer ein paar lösungen von alten klausuren? müssen nicht 100000% stimmen .. will nur mal einen ansatzpunkt haben zum vergleich ^^
wäre echt meeeeeeeeeeeeeeeeeeeeega nice....
greez
[QUOTE=gambler;308468]Stimmt so, nur hast du die UV doppelt. (26,68%*58.800 + 98,40 = 15.786,
hey... also das mit dem investitionsfreibetrag läuft volgendermaßen:
du hast 3900 grundfreibetrag... die kannst du eigl immer geltend machen.
daneben hast du die möglichkeit einen Investitionsbedingten FB anzusetzen...
d.h. wenn z.b. Gewinn 100.000 ist kannst du max 13% davon also 13000 ansetzen-->dafür müssen aber auch investitionen in der höhe verfügbar sein... 13000-3900= 9100 begünstigte Investitionen müssen vorhanden sein um den vollen FB ansetzen zu können
weiß jemand zufällig wann bzw. welche rechtsformBetriebsausgabenpauschale ansetzen darf??
und kann die 6%tige bzw. 12%tige BAP auch den SV Beitrag vermindern oder nur die EST???
greez
Ich versteh leider noch immer nich wie man bei der klausur vom 17.02 2012 beim einzelunternehmen auf den gewinnfreibetrag kommt! Wie kommt man denn auf 30000+50000*13% ??? Danke für eure hilfe!!!
Du kommst auf die 10500, wenn du dir die Buchwerte ausrechnest! Da wird alles zusammengezählt, außer Lieferverbindlichkeiten und Bankverbindlichkeiten, die werden abgezogen. Dann kommst du auf -10500 als negatives Eigenkapital, dass dann vom Käufer ja auch übernommen wird und das wiederum vergrößert den Veräußerungsgewinn.
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