Ich habe bisher mehrere Lösungen von Kollegen bekommen, und die haben das alle so gemacht. Habe das auch bei der Klausur im Dezember so gelöst, und habe insgesamt einen oder einen halben Punkt abgezogen bekommen, weiß aber nicht wegen was.
Also ich denke wenn du es so machst wird es schon passen, aber Garantie ist es keine
Aber wie gesagt 100% ig kann ich es nicht sagen, aber ich war beim Herrn Steller in der Sprechstunde, und er hat gemeint das es dann an solchen Kleinigkeiten bei der Klausur nicht scheitern wird.
@bellybomb: Hast du dann bei der Neubewertungsmethode die Wertsteigerungen/-minderungen schon in der HBIII erfasst oder erst in der Konsolidierungsspalte? Wär echt nett, wenn du kurz deinen Endwert der Aktiva/Passiva von der Dezemberklausur posten könntest!
Gehört die Differenz bei der Erstkonsolidierung (falls vorhanden) schon in die Rücklagen oder? Oder kommt die Differenz in den Bilanzgewinn?
Falls du mit Differenz jetzt die stillen Reserven meinst, werden die glaub in den Rücklagen eingebucht. Können aber mE auch im Nennkapital erfasst werden.
(: zu den Rücklagen
Bei der erstkonsolidierung hab ich den gleichen wert, bei der folgekonsolidierung 711.390.
Was für eine höhe haben denn deine stille reserven beim grundstück? Hab da 6.300 (grundstück an rücklagen 1.800)
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