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Thema: Gesamtprüfung April 2012

  1. #81
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    und dann hätte ich zusätzl. noch ein paar fragen:
    -bei Frage 14;
    die afa reduzieren den cashflow; F od R (normalerweise erhöhen sie ihn doch)

    -Frage 20;
    Die Fremdkapitalksoten dürfen nach UBG nicht in die Anschaffungskosten einbezogen werden R od F??

    -Frage 69;
    grundsatz der vorsicht, stimmt hier doch nicht od?

    -Frage 93;
    auflösung einer nicht in anspruch genommen RST ist doch erfolgswirksam????

  2. #82
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    Zitat Zitat von mary145 Beitrag anzeigen
    und dann hätte ich zusätzl. noch ein paar fragen:
    -bei Frage 14;
    die afa reduzieren den cashflow; F od R (normalerweise erhöhen sie ihn doch)

    -Frage 20;
    Die Fremdkapitalksoten dürfen nach UBG nicht in die Anschaffungskosten einbezogen werden R od F??

    -Frage 69;
    grundsatz der vorsicht, stimmt hier doch nicht od?

    -Frage 93;
    auflösung einer nicht in anspruch genommen RST ist doch erfolgswirksam????
    Frage 14: Würde auch sagen dass Abschreibungen den CF erhöhen
    Frage 20: Dürfen nicht einbezogen werden: siehe steckel skript.
    Frage 69: Grundsatz der Vorsicht bezieht sich auf Realisations-, Imparitäts, Anschaffungskosten- und Niederwerstprinzip bzw. Höchstwertprinzip --> Bezieht sich also auf die Bewertung
    Frage 93: sollte erfolgswirksam (habe ja doch Ertrag) aber nicht zahlungswirksam sein: Steckel folie nr. 175

  3. #83
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    super vielen dank für deine antworten;
    wie siehst du diese frage:


    Welche der folgenden Aussagen ist/sindrichtig?
    • Adressat des unternehmensrechtlichen Einzeljahresabschlusses sind ausschließlich externe Adressaten.
    • Adressat des unternehmensrechtlichen Einzeljahresabschlusses einer Aktiengesellschaft sind u.a. die Aktionäre.
    • Der unternehmensrechtliche Einzeljahresabschluss hat u.a.eine Investitionsplanungsfunktion.
    • Adressat des unternehmensbilanzielle einzeljahresabschluss ist u.a. die steuerbehörde
    warum stimmt hier nur! musste doch eigentl. c und d auch stimmen od???

  4. #84
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    Zitat Zitat von mary145 Beitrag anzeigen
    nicht ausbezahlte gewinne stellen gewinnrücklagen dar.
    sollte lt. meiner meinung; von aussen zugeführtes EK, stimmen.
    bin da ganz deiner meinung.
    kapitalrücklagen sind von ausen zugeführtes EK und "entstehen bspw. dann, wenn der Ausgabepreis der Unternehmensanteile über deren Nominalbetrag liegt" ist auch richtig!

  5. #85
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    Zitat Zitat von mary145 Beitrag anzeigen
    super vielen dank für deine antworten;
    wie siehst du diese frage:


    Welche der folgenden Aussagen ist/sindrichtig?
    • Adressat des unternehmensrechtlichen Einzeljahresabschlusses sind ausschließlich externe Adressaten.
    • Adressat des unternehmensrechtlichen Einzeljahresabschlusses einer Aktiengesellschaft sind u.a. die Aktionäre.
    • Der unternehmensrechtliche Einzeljahresabschluss hat u.a.eine Investitionsplanungsfunktion.
    • Adressat des unternehmensbilanzielle einzeljahresabschluss ist u.a. die steuerbehörde
    warum stimmt hier nur! musste doch eigentl. c und d auch stimmen od???
    c stimmt glaub ich nicht weil laut Skrip ist die Investitionsfunktion nicht Teil des Jahresabschluss. Jahresabschluss hat Informations-, Dokumentations-, Ermittlungs-, Ausschüttungsbemessungs- und Rechenschaftslegungsfunktion
    d) weiß ich auch nicht genau.. ich hab mir das so erklärt, dass die Steuerbehörde eigentlich keine unternehmensrechtlichen Jahresabschlüsse analysiert. Das macht ja der unabhängige Wirtschaftsprüfer. Außerdem ist die Steuerbehörde an einem steuerrechtlich richtigen Jahresabschluss interessiert.. glaub ich mal

  6. #86
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    Zitat Zitat von _Thalia_ Beitrag anzeigen
    c stimmt glaub ich nicht weil laut Skrip ist die Investitionsfunktion nicht Teil des Jahresabschluss. Jahresabschluss hat Informations-, Dokumentations-, Ermittlungs-, Ausschüttungsbemessungs- und Rechenschaftslegungsfunktion
    d) weiß ich auch nicht genau.. ich hab mir das so erklärt, dass die Steuerbehörde eigentlich keine unternehmensrechtlichen Jahresabschlüsse analysiert. Das macht ja der unabhängige Wirtschaftsprüfer. Außerdem ist die Steuerbehörde an einem steuerrechtlich richtigen Jahresabschluss interessiert.. glaub ich mal
    lt. auer skript wäre die steuerbehörde aber ein adressat.........

  7. #87
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    Zitat Zitat von mary145 Beitrag anzeigen
    lt. auer skript wäre die steuerbehörde aber ein adressat.........
    wo hast du denn das gelesen???

  8. #88
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    Zitat Zitat von gogogo Beitrag anzeigen
    wo hast du denn das gelesen???
    Buchhaltung und Jahresabschluss 3.Auflage, S.1+2
    aber thalia hat glaub recht; die Steuerbehörde ist ja nur an der bemessunggrundlage interessiert!!
    werd es morgen bei der klausur jedenfalls nicht ankreuzeln!!! danke für die hilfe

  9. #89
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    also ich hab die 4te auflage und da steht nichts von steuerbehörde. würd das auch nicht ankreuzen!

  10. #90
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    Bei Frage 70 von dem Fragenkatalog!
    Für welche der folgenden Unternehmen führt das zweimalige Überschreiten der
    Umsatzschwelle nach §189 Abs. 1 zur Rechnungslegungspflicht?
     Tischlerei Maier
     Schmidt-AG
     Steuerberatungskanzlei Dr. Huber

    Kann mir da jemand helfen ich weiß nicht warum da a.) stimmt!

    KG müssen ja REchnungslegungsplichtig sein aber wie weiß man dass tischlerei maier keine KG ist und steurerberatungskanzlei dr. huber schon??

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