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Thema: Gesamtprüfung 10.06.2010 - Lösungsvergleich

  1. #11
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    Aufgabe 1: Abgabenbelastung im Rechtsformvergleich

    Umsatzerlöse: 200.000
    - Materialaufwand: 25.000
    - Aufwand Fremdpersonal: 60.000
    - Abschreibungen: 15.000
    - Zinsaufwand: 6.000
    - Vorräte: 10.000
    = Bruttogewinn: 84.000

    a) Einzelunternehmung:

    Bruttogewinn: 84.0000
    - GSVG + UV: 15.786,24
    = Zwischensumme: 68.213,76
    - Gewinnfreibetrag (13% von 30.000): 3.900
    = EST BMGL: 64.313,76
    - EST (Formel): 22.391,88
    = Zwischensumme: 41.921,88
    + Gewinnfreibetrag: 3.900
    = Nettogewinn: 45.821,88

    b) GmbH: (GF-Gehalt nicht Kosten sondern Brutto: das heißt LNK von 7,94% inkl. à abziehen!)

    GmbH (Gewinn wird komplett ausgeschüttet):

    Bruttogewinn: 84.000
    -GF-Bezug: 37.057,62 (brutto: 40.000, netto: (40.000*100)/107,94)
    - LNK (7,94%): 2.942,38
    = Köst BMGL: 44.000
    - Köst (25%): 11.000
    =Kest BMGL: 33.000
    - Kest (25%): 8.250
    = Nettogewinn: 24.750

    GmbH-Geschäftsführer (Annahme 100% Anteile):

    GF-Bezug: 37.057,62
    - BAP (6%): 2.223,46
    = GSVG BMGL: 34.834,16
    - GSVG (26,68%): 9.293,76
    - UV: 98,40
    = EST BMGL: 25.442
    - EST (Formel): 5.301
    = Zwischensumme: 20.141
    + BAP: 2.223,46
    = Nettoeinkommen: 22.364,46

    + Gewinn GmbH: 24.750
    = gesamter verfügbarer Betrag GmbH: 47.114,46
    gesamter verfügbarer Betrag EU: 45.821,88
    --> GmbH für Unternehmer besser!

    warum ziehst du beim gewinn vor steuern die Vorräte ab?

    Beim GF bezug würde ich die 40000 nehmen? wie kommst du denn auf den nettobetrag??

  2. #12
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Meistens steht in der Angabe mit debei, inklusive USt, das heisst die müssen wir rausrechnen!
    bis auf die lierferungen ins ausland müssen lieferungen ins inland und anzahlungen netto gerechnet werden!

    wenn nichts in der angabe steht geh ich von brutto aus und rechne die UST raus!
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  3. #13
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    Zitat Zitat von csak1583 Beitrag anzeigen
    warum ziehst du beim gewinn vor steuern die Vorräte ab?

    Beim GF bezug würde ich die 40000 nehmen? wie kommst du denn auf den nettobetrag??
    bei der Anschaffung von Vorräten handelt es sich um einen Materialaufwand, der zum Zeitpunkt der Anschaffung zu erfassen ist, somit hier zu berücksichtigen!

    GF-Gehalt nicht Kosten (wie bisher in den angaben) sondern Brutto: das heißt LNK von 7,94% inkl. --> abziehen
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  4. #14
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    Danke!!

    Noch eine anmerkung zu deiner Rechnung bezügl. Rechtsformvergleich: Bei SV-DGA HBGL beachten - also von 58800 berechnen, sonst hab ich auch das gleiche wie du!!

  5. #15
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    Avatar von da90
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    was ich komisch finde, ist ja die tatsache, dass man beim 4/3 immer mit nettobeträgen rechnet (wir zumindest beim kirchmair) deshalb würde ich ja annehmen, dass wenn man von 4/3 auf 5/1 wechselt in der abgebildeten bilanz (also die vom 4/3) es sich um nettobeträge handelt und bei der bilanz vom 5/1 es sich um bruttobeträge handelt (zb buchungsatz anlagegut (netto) +vst an lieferforderungen (brutto))....aber ich merks mir einfach...bei L&L Inland => nettobetrag u bei L&L Ausland => bruttobetrag

    ich hab den vorrat nich abgezogen, weil wenn ich vorrat kaufe dann würde ich buchen ( Klasse 1 Vorrat/2Kassa o Forderungen) => da dieser Buchungsatz bei 5 erfolgsneutral ist und nur eine vermögensumschichtung darstellt, hat es keine auswirkung auf mein erfolg u auch nicht auf den gewinn
    => Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=

  6. #16
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    und wie sieht es eigentlich mit den rückstellungen und anzahlungen aus? bei diesen sollten wir dann ja auch 20% abziehen, oder??

  7. #17
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    Avatar von da90
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    soweit ich weiß gibs bei rückstellungen keine steuer, aber bei anzahlungen schon, weiß aber nicht mehr so genau wann die anfallen, ob sie bei der anzahlung selbst oder erst bei der vollständigen zahlung anfallen....
    => Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=

  8. #18
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Zitat Zitat von csak1583 Beitrag anzeigen
    Danke!!

    Noch eine anmerkung zu deiner Rechnung bezügl. Rechtsformvergleich: Bei SV-DGA HBGL beachten - also von 58800 berechnen, sonst hab ich auch das gleiche wie du!!
    hä, beim rechtsformvergleich ist doch niergens was mit SV-DGA und bei der GSVG hab ich die HBGL beachtet!!!!
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  9. #19
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    [QUOTE=da90;308793]was ich komisch finde, ist ja die tatsache, dass man beim 4/3 immer mit nettobeträgen rechnet (wir zumindest beim kirchmair) deshalb würde ich ja annehmen, dass wenn man von 4/3 auf 5/1 wechselt in der abgebildeten bilanz (also die vom 4/3) es sich um nettobeträge handelt und bei der bilanz vom 5/1 es sich um bruttobeträge handelt (zb buchungsatz anlagegut (netto) +vst an lieferforderungen (brutto))....aber ich merks mir einfach...bei L&L Inland => nettobetrag u bei L&L Ausland => bruttobetrag [QUOTE]

    finds auch komisch, habs mir halt auch einfach so gemerkt weil es immer bisher so gemacht wurde, ich schreib halt dann immer hin--> annahme brutto oder netto je nach dem!

    das mit den vorräten da könntest du natürlich auch recht haben!
    das könnte man aber denke ich sicher auch in der annahme begründen...
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  10. #20
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    Avatar von ChristianB
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    Und die letzte Aufgabe kann keiner? :/

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