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Thema: Gesamtprüfung 10.06.2010 - Lösungsvergleich

  1. #1
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Gesamtprüfung 10.06.2010 - Lösungsvergleich

    Aufgabe 1: Abgabenbelastung im Rechtsformvergleich

    Umsatzerlöse: 200.000
    - Materialaufwand: 25.000
    - Aufwand Fremdpersonal: 60.000
    - Abschreibungen: 15.000
    - Zinsaufwand: 6.000
    - Vorräte: 10.000
    = Bruttogewinn: 84.000

    a) Einzelunternehmung:

    Bruttogewinn: 84.0000
    - GSVG + UV: 15.786,24
    = Zwischensumme: 68.213,76
    - Gewinnfreibetrag (13% von 30.000): 3.900
    = EST BMGL: 64.313,76
    - EST (Formel): 22.391,88
    = Zwischensumme: 41.921,88
    + Gewinnfreibetrag: 3.900
    = Nettogewinn: 45.821,88

    b) GmbH: (GF-Gehalt nicht Kosten sondern Brutto: das heißt LNK von 7,94% inkl. à abziehen!)

    GmbH (Gewinn wird komplett ausgeschüttet):

    Bruttogewinn: 84.000
    -GF-Bezug: 37.057,62 (brutto: 40.000, netto: (40.000*100)/107,94)
    - LNK (7,94%): 2.942,38
    = Köst BMGL: 44.000
    - Köst (25%): 11.000
    =Kest BMGL: 33.000
    - Kest (25%): 8.250
    = Nettogewinn: 24.750

    GmbH-Geschäftsführer (Annahme 100% Anteile):

    GF-Bezug: 37.057,62
    - BAP (6%): 2.223,46
    = GSVG BMGL: 34.834,16
    - GSVG (26,68%): 9.293,76
    - UV: 98,40
    = EST BMGL: 25.442
    - EST (Formel): 5.301
    = Zwischensumme: 20.141
    + BAP: 2.223,46
    = Nettoeinkommen: 22.364,46

    + Gewinn GmbH: 24.750
    = gesamter verfügbarer Betrag GmbH: 47.114,46
    gesamter verfügbarer Betrag EU: 45.821,88
    --> GmbH für Unternehmer besser!
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  2. #2
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    Aufgabe 2: Gewinnermittlung

    a)
    Da überwiegend privat genutzt, notwendiges Privatvermögen.
    Unternehmer kann Vorsteuer zurückerstatten, muss aber jährlich einen Eigenverbrauch von 70% rückbuchen.
    30% können betrieblich gelten gemacht werden!

    b)
    --> bis 2009 gehört die Wohnung zum Betriebsvermögen. Abschreibung von 160.000 (Gebäudeanteil)

    --> Renovierungskosten, Vorsteuerabzug

    --> ab 2010 ist Wohnung Privatvermögen, muss aus dem Betriebsvermögen genommen werden. Teilwert: 200.000 + 20.000 (exklusive UST): 220.000

    --> Entnahmewert 250.000, Vorsteuer muss anteilig auf die Jahre zurückbezahlt werden
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  3. #3
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    Aufgabe 3: Wechsel der Gewinnermittlung:

    Wechsel von §4(3) auf §4(1):
    Aktiva --> Zuschlag
    Passiva --> Abschlag

    Anlagevermögen findet keine Berücksichtigung beim Wechsel
    Geleistete Anzahlungen, bei §4(3) erfolgsneutral, daher keine Berücksichtigung
    Kassa findet keine Berücksichtigung
    Verbindlichkeiten geg. KI sind erfolgsneutral daher keine Berücksichtigung

    Berücksichtigt zur Ermittlung des Übergangsergebnisses werden:

    Forderungen aus L&L Inland (netto): Zuschlag + 10.000
    Forderungen aus L&L Ausland (brutto): Zuschlag + 24.000
    Rückstellungen für Prozesskosten: Abschlag -5.000
    Bereits realisierte erhaltene Anzahlungen auf Best. (netto): Abschlag - 10.000

    = Übergangsgewinn: 19.000

    Voll besteuerbar im nächsten Jahr bei Auflösung des Unternehmens

    Im Falle eines Übergangsverlustes: 1/7 Regelung - für die nächsten 7 Jahre aufteilen bei der Gewinnermittlung
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  4. #4
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    Aufgabe 4: Sozialversicherung/Einkommensteuer

    Brutto Brutto (Kosten): 120.000 (131,3%)
    - SV-DGA (23,36%): 21.349,58
    - LNK (7,94%): 7.256,66
    = Brutto: 91.393,75 (100%)
    - SV-D NA (18,07´%): 16.514,85
    = LST BMGL: 74.878,90
    - 13./14. Monatsgehalt: 10.696,98 (74.878,90/14*2)
    = Zwischensumme: 64.181,91
    - LST laufend (Formel): 22.325,96
    - LST fix: 604,62 (10.696,98 – 620 Freibetrag * 6%)
    = Zwischensumme: 41.251,33
    + 13./14. Monatsgehalt: 10.696,98
    = Nettoeinkommen: 51.948,31
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    Aufgabe 3: Wechsel der Gewinnermittlung:

    Wechsel von §4(3) auf §4(1):
    Aktiva --> Zuschlag
    Passiva --> Abschlag

    Anlagevermögen findet keine Berücksichtigung beim Wechsel
    Geleistete Anzahlungen, bei §4(3) erfolgsneutral, daher keine Berücksichtigung
    Kassa findet keine Berücksichtigung
    Verbindlichkeiten geg. KI sind erfolgsneutral daher keine Berücksichtigung

    Berücksichtigt zur Ermittlung des Übergangsergebnisses werden:

    Forderungen aus L&L Inland (netto): Zuschlag + 10.000
    Forderungen aus L&L Ausland (brutto): Zuschlag + 24.000
    Rückstellungen für Prozesskosten: Abschlag -5.000
    Bereits realisierte erhaltene Anzahlungen auf Best. (netto): Abschlag - 10.000

    = Übergangsgewinn: 19.000

    Voll besteuerbar im nächsten Jahr bei Auflösung des Unternehmens

    Im Falle eines Übergangsverlustes: 1/7 Regelung - für die nächsten 7 Jahre aufteilen bei der Gewinnermittlung

    warum nimmst du den bruttobetrag für den zuschlag bei Forderungen aus L&L Ausland?? Danke

  6. #6
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    Zitat Zitat von csak1583 Beitrag anzeigen
    warum nimmst du den bruttobetrag für den zuschlag bei Forderungen aus L&L Ausland?? Danke
    sehr gute frage, ehrlich gesagt weil das in meinen unterlagen immer so gemacht wurde!

    habs mal gegoogelt aber nichts gescheites dazu gefunden!

    ich merks mir einfach so
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  7. #7
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    hier könnte punkt 7. ganz aufschlussreich sein...

    http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6200-top-10-umsatzsteuer-rechnungen.html

    und das hier:

    Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen (Art. 28c Teil A) - diese Bestimmung betrifft den Lieferanten.
    Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen grundsätzlich ohne Ausweis der Mehrwertsteuer, wenn

    1. wenn die Lieferung an eine umsatzsteuerpflichtige Person erfolgt. Das bedeutet, dassNicht in Betracht kommt die Steuerbefreiung, wenn der Erwerber ein so genannter Kleinunternehmer ist (Art. 28c Teil A lit. a Unterabsatz 2 der 6. USt-RL) oder zu den den Privatpersonen gleichgestellten Personen gehört (Art. 28a Abs. 1 lit. a Unterabsatz 2 i.V.m. Abs. 1 a der 6. USt-RL).
      • der Erwerber Steuerpflichtiger im obigen Sinne sein muss,
      • der Gegenstand für das Unternehmen erworben werden muss,
      • der Gegenstand über die Grenze in ein anderen Mitgliedstaat geliefert werden muss und
      • der Erwerb im Land des Empfängers der Erwerbssteuer unterliegt.
    2. bei der Lieferung von neuen Fahrzeugen
    3. die Lieferung von verbrauchsteuerpflichtiger Ware im Rahmen des Steuerlagerverfahrens
    4. die innergemeinschaftliche Verbringung

    kein plan, vielleicht kannst auch einfach "annehmen" dass die netto erfolgen und sie ohne Ust veranlagt werden!

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  8. #8
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    hier könnte punkt 7. ganz aufschlussreich sein...

    http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6200-top-10-umsatzsteuer-rechnungen.html

    und das hier:

    Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen (Art. 28c Teil A) - diese Bestimmung betrifft den Lieferanten.
    Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen grundsätzlich ohne Ausweis der Mehrwertsteuer, wenn

    1. wenn die Lieferung an eine umsatzsteuerpflichtige Person erfolgt. Das bedeutet, dass
      • der Erwerber Steuerpflichtiger im obigen Sinne sein muss,
      • der Gegenstand für das Unternehmen erworben werden muss,
      • der Gegenstand über die Grenze in ein anderen Mitgliedstaat geliefert werden muss und
      • der Erwerb im Land des Empfängers der Erwerbssteuer unterliegt.

      Nicht in Betracht kommt die Steuerbefreiung, wenn der Erwerber ein so genannter Kleinunternehmer ist (Art. 28c Teil A lit. a Unterabsatz 2 der 6. USt-RL) oder zu den den Privatpersonen gleichgestellten Personen gehört (Art. 28a Abs. 1 lit. a Unterabsatz 2 i.V.m. Abs. 1 a der 6. USt-RL).
    2. bei der Lieferung von neuen Fahrzeugen
    3. die Lieferung von verbrauchsteuerpflichtiger Ware im Rahmen des Steuerlagerverfahrens
    4. die innergemeinschaftliche Verbringung


    Danke!! heißt es dann, dass wir bei der ermittlung des übergangsgewinnes nur nettobeträge hernehmen dürfen? Also auch bei den Anzahlungen?

  9. #9
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    Avatar von da90
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    sind jetzt in dieser bilanz bei forderungen aus L&L Inland die 12.000 netto oder brutto, bei den anderen klausuren steht immer inkl ust, aber hier steht man nix dabei???
    => Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=

  10. #10
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    in der bilanz stehen immer bruttobeträge, oder? daher müssten wir ja theoretisch alle posten mit netto rechnen???? ich steh auf der leitung?? bitte um hilfe!!

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