Ich versuche mal eure Fragen zu beantworten (zumindest aus meiner Sicht):
1.) bei den Fragen steht immer dabei, dass man bei fehlenden Informationen sinnvoll ergänzen soll. Ich würde mich hier für eine Möglichkeit entscheiden und vermerken, dass man einen anderen SV-Beitrag berechnen müsste, wenn es eben ein Arbeiter/Angestellter wäre.
2.) Man nimmt IMMER 14 Monatsgehälter bei Dienstnehmern. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, zwei Monate mit begünstigtem Steuersatz von 6%. Es können aber auch z.B. 16 Gehälter gezahlt werden, doch nur 2 sind begünstigt. Die BA-Pauschale von 6% kommt z.B. bei Steuerberatern oder Lehrbeauftragten zum Tragen. Bei den meisten Berufsgruppen sind es die 12%. Hier ist nix angegeben also muss auch hier sinnvoll ergänzt werden.
3.) Es wird das Aufteilungsprinzip angewandt, außer der Anteil sinkt unter 20% (dann wird das nicht berücksichtigt) oder auf 80% (100%ige Berücksichtigung). Ausnahme wären z.B. bewegte Wirtschaftsgüter, wie ein Firmenwagen.
4.) k.A.
5.) Kann man, muss man aber nicht. Man darf es auch getrennt aufführen, kommt aber vom Ergebnis her aufs Gleiche raus.
6.) Hier würde ich noch Abschreibung und Konsumzwecke abziehen, sonst müsste hier schon Betriebsergebnis oder so stehen.
7.) Naja, würd sagen, weil alle Aktiva einen gewissen positiven Wert haben und die Passiva einen negativen Wert. Damit ich den tatsächlichen Verkehrswert des Unternehmens berechnen kann, muss ich beide Seiten gegeneinander abwägen. Aber im Detail verstehe ich das auch nicht. Weil manche Teile werden da hinzugerechnet und manche scheinbar nicht. Warum nicht oder schon, verstehe ich selbst nicht.
8.) Ist der Unternehmer über 60 Jahre alt, kann er das Ganze nach halbem Durchschnittssteuersatz abwickeln. Da das Unternehmen auch schon so lange besteht, könnte er das Ganze auch in eine zu gründende GmbH umformen und seine Anteile daran verkaufen. Der Vorteil wäre dann, dass die Schulden (200000€) nicht wie im ersten Vorgehen bei ihm auf persönlicher Ebene blieben, sondern bei der GmbH verbleiben würden. Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein!
Das mit die 50000 und die 30000 stimmt, glaube ich zumindest, so nicht! Ich kann z.B. 13% von 30000€ (=3900€) als Gewinnfreibetrag absetzen, ohne eine Investition machen zu müssen. Zusätzlich kann ich 13% meines Gesamtgewinnes (abzgl. der 30000€) als Investitionsfreibetrag geltend machen, das geht aber nur dann, wenn begünstigte Wirtschaftsgüter damit gekauft/erstellt werden. In diesem Beispiel könnte er dann die vollen 50000€ absetzen und nochmal zusätzlich 3900€. Falls es sich bei den Investitionen jedoch um keine begünstigten Wirtschaftsgüter handelt, kann er stattdessen eine BA-Pauschale + die 3900€ geltend machen!
Für Anmerkungen und Korrekturen bin ich offen!
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