Nur, weil es das EK verändert, heisst es noch nicht, dass es erfolgswirksam ist (siehe z.b. Rücklagen, EKherabsetzung = nicht erfolgswirksam). ERfolgswirksam ist etwas, wenn es auf ein Aufwands- oder Ertragskonto gebucht wird und somit in die GuV kommt. Das Ergebnis der GuV wirkt sich dann auf das EK aus, deswegen verändert sich dieses auch. Aber es gibt mehrere Gründe (davon sind eben auch viele nicht erfolgswirksam) wieso sich das EK ändern kann. Hoffe ich konnte helfen!
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