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Thema: Gesamtprüfung September 2012

  1. #21
    Member Bewertungspunkte: 1

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    Zitat Zitat von Outblast Beitrag anzeigen
    Ist leider falsch.

    Wareneinkauf gegen BAR ist nur zahlungswirksam, nicht aber erfolgswirksam.

    Erfolgswirksam ist etwas nur wenn sich das Eigenkapital verändert, was hier nicht der Fall ist.
    Das Geldvermögen sinkt, dafür steigen die Vorräte ==> nicht erfolgswirksam.
    Zahlungswirksam ist es weil Bargeld fließt.
    ich hab da mit meinem PS Leiter drüber geredet und er sagt es stimmt BEIDES: ein Wareneinkaut (auf Ziel oder Bar) kann erfolgswirksam sein oder nicht. Wenn man ihn auf ein Vorratskonto bucht (also erst später braucht), dann ist er erfolgsneutral, weil das Vorratskonto ja nicht in die GuV kommt, also das EK nicht beeinflusst (man bucht den Aufwand dann erst, wenn man die Ware entnimmt). Die meisten Firmen jedoch buchen einen Wareneinkauf sofort auf 5010 (ein Aufwandskonto - kommt in die GuV und beeinflusst somit schon das EK) und nicht erst wenn sie entnehmen. In der Literatur steht, dass man einen Wareneinkauf vor allem erfolgswirksam (also auf 5010) bucht, wenn die Waren schnell wieder aus dem Lager entnommen werden.

    Für die Prüfung werde ich immer ankreuzen, dass ein Wareneinkauf erfolgswirksam ist (alle Firmen, die ich kenne, buchen einen Wareneinkauf auf 5010, also erfolgswirksam). Ein Wareneinkauf auf Ziel ist demnach also erfolgs- aber nicht zahlungswirksam und ein Wareneinkauf Bar ist somit erfolgs- und zahlungswirksam.

    Da die Fragen bei den letzten Prüfungen generell nicht so genau gestellt wurden, wäre das sicher etwas, was man vorher mit Prof. Steckel abklären müsste (weil eben beides richtig ist). Aber ich befürchte jetzt sind wir auch schon zu spät dran... aber des schaff ma schon

  2. #22
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    Zitat Zitat von nirvana Beitrag anzeigen
    Ich bin grad verwirrt, denn im Buch von Auer steht:

    Kapitaleinlage der Eigentümer (betrifft ja EK)
    - ist zahlungswirksam nicht aber erfolgswirksam
    Nur, weil es das EK verändert, heisst es noch nicht, dass es erfolgswirksam ist (siehe z.b. Rücklagen, EKherabsetzung = nicht erfolgswirksam). ERfolgswirksam ist etwas, wenn es auf ein Aufwands- oder Ertragskonto gebucht wird und somit in die GuV kommt. Das Ergebnis der GuV wirkt sich dann auf das EK aus, deswegen verändert sich dieses auch. Aber es gibt mehrere Gründe (davon sind eben auch viele nicht erfolgswirksam) wieso sich das EK ändern kann. Hoffe ich konnte helfen!

  3. #23
    Senior Member Bewertungspunkte: 12

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    Zitat Zitat von csap2294 Beitrag anzeigen
    Nur, weil es das EK verändert, heisst es noch nicht, dass es erfolgswirksam ist (siehe z.b. Rücklagen, EKherabsetzung = nicht erfolgswirksam). ERfolgswirksam ist etwas, wenn es auf ein Aufwands- oder Ertragskonto gebucht wird und somit in die GuV kommt. Das Ergebnis der GuV wirkt sich dann auf das EK aus, deswegen verändert sich dieses auch. Aber es gibt mehrere Gründe (davon sind eben auch viele nicht erfolgswirksam) wieso sich das EK ändern kann. Hoffe ich konnte helfen!
    stimme dir da zu!
    man sollte zuerst schauen, ob der der geschäftsfall auf das G+V auswirkung hat, wenn ja dann ist es erfolgswirksam und damit hat es auch einfluss auf das EK.
    zahlungswirksam ist es einfach dann, wenn geldmittel (kassa, bank) fließen, jedoch nicht zahlungswirksam auf ziel (FRG, VBK)

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