zu den aufgaben:
29) c) Eventualverbindlichkeiten werden unter der Bilanzsumme dargestellt. Heißt das nun dass sie in der UGB Bilanz auszuweisen sind oder nicht? eher nicht oder?
Nein.
38 ) c) Der Abschluss hat eine Planungsfunktion. Ob das auch die Investitionsplanung betrifft bin ich mir nicht sicher?
mh, da bin ich mir auch nicht sicher, aber eigentlich müsste es lt Definition im buch schon stimmen.
59) b) Die Mehrwertsteuer gehören nie zu den Anschaffungskosten sollte meiner Meinung nach stimmen?
Stimmt nur bedingt, denn die USt kann zu den Anschaffungskosten gehören, wenn der Erwerber aufgrund von steuerlichen Bestimmungen nicht zu einem Abzug der Vorsteuer berechtigt ist (trifft zB auf bestimmte Autos zu)
111) c) Sind järliche Wartungsarbeiten nicht zur Instandhaltung gedacht? also keine nachträglichen anschaffungskosten?
ja dürften keine nachträglichen AK sein siehe " Handelsrechtliche/steuerliche Behandlung/Bilanzierung: (Laufende) Instandhaltungskosten sind i.d.R. als Erhaltungsaufwand zu qualifizieren und damit als Aufwand bzw. Betriebsausgaben oderWerbungskosten absetzbar. Umfangreiche Instandsetzungskosten (Großreparaturen) sind dagegen i.d.R. als Herstellungsaufwand zu aktivieren."
und noch eine frage:
7) a) welche der genannten externen adressaten stimmen nicht? Presse?
Beirat, das ist nämlich ein interner Adressat.
27) stimmt das fett gedruckte auch?
stimmt soweit
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