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Thema: ital.Recht2 nach ö-recht1 machen erlaubt?

  1. #1
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    ital.Recht2 nach ö-recht1 machen erlaubt?

    Hallo,

    weiß jemand vielleicht ob es erlaubt ist z.B. italienisches Recht II zu machen, wenn man aber österreichisches Recht I (!!) gemacht hat???
    Geht das oder muss man immer beim selben bleiben??

    vielen dank für eure hilfe.

    lg bobo

    edit by mk:
    Betreff angepasst. Bitte schreib doch immer das Thema in den Betreff. Es hat wenig Sinn wen du im "Recht2" bereich ein Posting mit Betreff "Recht 2" aufmachst

  2. #2
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    Avatar von gepiercte
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    Soweit ich weiß wird das italienische Recht auf italienisch abgehalten! WEnn du also so gut bist, dass du da mitkommst, glaub ich kannst du ital. Recht durchaus machen. Nur umgekehrt geht es nicht! Lg

  3. #3
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    du bist dir da aber nicht sicher oder??? bei wem könnte ich das eventuell erfahren???

  4. #4
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    Avatar von gepiercte
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    Sorry, i bin iaz von Recht I ausgegangen. Da ist es nämlich so, dass der Privatkurs (RechtI) auf Italienisch abgehalten wird. Der ist für Südtiroler und andere können aber auch hin. *mirsehrleidtut* Diese Regelung gilt fix für Recht I, aber wie das allerdings bei Recht II ist, da fragst du am besten bei der ÖH nach, die müssten das fix wissen. Sorry nochmal lg

  5. #5
    Member Bewertungspunkte: 0

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    Hi Bobo 32,

    ich habe zuerst österr. Recht I, gemacht und dann bei Winkler und Brezinka/Happacher ital. Recht II. War anscheinend kein Problem, denn ich habe das Zeugnis für den ersten Abschnitt ohne Probleme bekommen. Zudem habe ich österr. Recht I und ital. Recht II im selben Semster gemacht.
    Meines Erachtens dürfte das also kein Problem sein!

    Lg :P

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 1

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    ok, vielen dank, hast mir sehr weitergeholfen...

    lg bobo

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