Nochmal: die Anzahl der Wochenstunden beziehen sich auf den "Wert" der Prüfung und NICHT auf die Anzahl der angebotenen Vorlesungen, Übungen etc. Prinzipiell sind alle Vorlesungen relevant, die im LZK unter Wirtschaftsrecht/Strafrecht... angeführt sind, aber Anwesenheitspflicht besteht sowieso keine, also kannst du je nach Präferenzen bezüglich Zeit/Prüfer/Thema aussuchen.
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