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Thema: Ergänzungsprüfungen (Sudienplan alt) = BWL I ?

  1. #1
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    Ergänzungsprüfungen (Sudienplan alt) = BWL I ?

    Hallo zusammen,

    wollte mal fragen ob ich beim Umstieg in den neuen Studienplan BWL 1 anstatt den alten Ergänzungsprüfungen machen muss. Die fehlen mir nämlich noch. Muss ich ganz BWL I machen oder nur Teile. Hab nämlich gehört dass man nur zur Vorlesung muss und da die Prüfung mitmacht.

    Danke im Voraus,

    MfG Febo

  2. #2
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    das dürfte wohl eher ein Geücht sein. Wenn du in den neuen Studienplan wechselst, und BWL 1 machen musst (weil keine 2 Scheine aus Modul 3 bzw. Diplomprüfung BWL) dann musst du den Kurs ganz normal absolvieren.

    Die Ergänzungsprüfung nützt dir "Nüsse".

    Hoffe das hilft dir weiter (auch wenn du dir vielleicht eine andere Antwort erhofft hättest.).

    Lg
    Lucas

  3. #3
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    Danke, aber ich hab vergessen zu sagen dass ich die BWL Diplomprüfung nach altem Studienplan habe. Mir fehlen eben nur die Ergänzungsprüfungen um den ersten Abschnitt zu beenden. Ersetzt in diesem Falle BWL1 diese Ergänzungsprüfungen?

    Aus terminlichichen Gründen kann ich diese nämlich nicht mehr machen.

  4. #4
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    Febo,
    dann ganz, ganz still sein und keinen Staub aufwirbeln: Soweit ich weiß, wäre der Modul3-Schein ohne Ergänzungsprüfung nicht gültig gewesen, und deswegen hättest Du Dich auch nicht zur BWL-Diplomprüfung anmelden dürfen und deswegen ist eigentlich Deine Diplomprüfung ungültig (Lukas, korrigier mich, wenns nicht stimmt....)

    Mit der BWL-Diplomprüfung kannst Du Dir: BWLI, BWLII, BWLIII und BWLIV anrechnen lassen - also vergiss die Ergänzungsprüfungen, lass Dir alles bei der Frau Mariacher anrechnen und hoffe, dass (wie so manchmal) niemand draufkommt, dass da war falsch läuft

    LG
    Miky

  5. #5
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    Zitat Zitat von Miky
    Febo,
    dann ganz, ganz still sein und keinen Staub aufwirbeln: Soweit ich weiß, wäre der Modul3-Schein ohne Ergänzungsprüfung nicht gültig gewesen, und deswegen hättest Du Dich auch nicht zur BWL-Diplomprüfung anmelden dürfen und deswegen ist eigentlich Deine Diplomprüfung ungültig (Lukas, korrigier mich, wenns nicht stimmt....)

    Mit der BWL-Diplomprüfung kannst Du Dir: BWLI, BWLII, BWLIII und BWLIV anrechnen lassen - also vergiss die Ergänzungsprüfungen, lass Dir alles bei der Frau Mariacher anrechnen und hoffe, dass (wie so manchmal) niemand draufkommt, dass da war falsch läuft

    LG
    Miky
    Also da müsste ich mich jetzt schwer täuschen: Die Ergänzungsprüfungen brauchst du. Nach altem Studienplan hat man die Diplomprüfung sehrwohl vor Ablegung der Ergänzungsprüfung machen können (wenn ich mich richtig erinnere mussten die Ergänzungsprüfungen vor der letzten Diplomprüfung im ersten Abschnitt nachgewiesen werden).

    Und leider musst du bei einem Umstieg die Ergänzungsprüfungen nachweisen. Natürlich steht es dir frei es ohne zu probieren, dann müsstest du aber ordentliches Glück haben. Ich sag es geht nicht...

    Hier ein Auszug aus dem Mitteilungsblatt:

    Dieser Beitrag erschien im Mitteilungsblatt des Studienjahres 2001/2002, 32. Stück - Ausgegeben am 26. April 2002

    404. Verordnung der Studienkommission für das Diplomstudium der Studienrichtung Betriebswirtschaft

    Die Studienkommission für das Diplomstudium der Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Universität Innsbruck hat in der Sitzung am 23. April 2002 gemäß § 59 Abs. 1 zweiter Satz des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2002, nachstehende Verordnung beschlossen:

    § 1.

    (1) Eine im Rahmen des Studiums der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung (alt) bereits abgeschlossene erste Diplomprüfung wird als erste Diplomprüfung des Diplomstudiums der Studienrichtung Betriebswirtschaft (neu) vollständig anerkannt.

    (2) Die Anerkennung der Teilprüfung der ersten Diplomprüfung aus dem Fach "Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre einschließlich Datenverarbeitung" gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 setzt den Nachweis der Kenntnis des Rechnungswesens im Umfang des Lehrplanes der Handelsakademien voraus.


    Der zweite Absatz wird meines Wissens so interpretiert, dass es sich hier um die Ergänzungsprüfungen handelt (musste man früher ja machen damit man HAK Niveau nachweisen konnte, ging man in eine HAK o.ä. musste man die Prüfungen nicht machen). Das heisst, wenn du in RW maturiert hast, ist es ohnehin egal. Wenn nicht, wirst du denn Nachweis brauchen.

    Hoffe das hilft weiter.

    Lg
    LUcas

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