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Thema: 3. Vergaberunde - Härtefallregelung

  1. #1
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    3. Vergaberunde - Härtefallregelung

    Wie läuft eigentlich der Härtefallantrag ab? Für mein SBWL Grundlagenmodul gab es in der 2.Vergaberunde keine Plätze. In der ersten Runde habe ich sie nicht bekommen. Ich musste jetzt eine Alternative wählen. Kann ich über den Härtefallantrag irgendwie noch zu meinem Wunschmodul kommen?
    Geändert von Tiny88 (07.03.2013 um 22:28 Uhr) Grund: zu einem thema zusammengeführt

  2. #2
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    3. Vergaberunde - Härtefallregelung

    Hallo liebe Leute!
    Ich bin grade ziemlich bekümmert über meine Lage. Ich brauche unbedingt zwei SBWL Grundlagen und habe auch auf Personalpolitik und Betriebwirtsch. Steuerlehre gesetzt. Nun hab ich Steuerlehre nicht gekriegt und auch in der heutigen Vergabe nicht. Jetzt sitzt ich sozusagen mit einem Kurs auf einem Guthaben von 1450 Punkten. Gibts da noch was zu machen? Kann mir jemand erklären, wie das mit den Härtefällen zu verstehen ist?
    Besten Dank. Wäre froh, wenn mir jemand eine aufmunternde Information geben könnte.

  3. #3
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    Nur ein Kurs is echt hart...
    Also: nächste Woche (ich glaub ab Mittwoch) gibt es die 3. Vergaberunde; die Restplätze (die zB entstehen, wenn jemand bei der Vorbesprechung im PS nicht anwesend ist) werden dabei veregben. Du kannst dabei "nur" 1 Punkt je Modul setzen, es werden die Kurse einfach "verlost" (nicht versteigert). Versuch, so viele wie möglich zugelost zu bekommen, indem du auf möglichst viele Module den einen Punkt setzt! Wenn das nicht zu 4 Kursen führt (um ehrlich zu sein: recht unwahrscheinlich, dass Du noch 3 Kurse durch die Verlosung bekommst..) gibt es dann die Härtefallregelung. Da setzen sich die Fakultätsstudienleiter zusammen und füllen noch div. PS auf. Eine genaue Anleitung dazu bekommst Du im Falle des Falles per Mail.

    LG und viel Glück

  4. #4
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    Zitat Zitat von 8012 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Leute!
    Ich bin grade ziemlich bekümmert über meine Lage. Ich brauche unbedingt zwei SBWL Grundlagen und habe auch auf Personalpolitik und Betriebwirtsch. Steuerlehre gesetzt. Nun hab ich Steuerlehre nicht gekriegt und auch in der heutigen Vergabe nicht. Jetzt sitzt ich sozusagen mit einem Kurs auf einem Guthaben von 1450 Punkten. Gibts da noch was zu machen? Kann mir jemand erklären, wie das mit den Härtefällen zu verstehen ist?
    Besten Dank. Wäre froh, wenn mir jemand eine aufmunternde Information geben könnte.
    Ich würde auch nicht verzweifeln! Der einzige Nachteil bei der Härtefallregelung ist, dass man sehr spät in die PS einsteigt, aber sonst solltest du deine Kurse schon bekommen!

  5. #5
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    Zitat Zitat von bjr Beitrag anzeigen
    Ich würde auch nicht verzweifeln! Der einzige Nachteil bei der Härtefallregelung ist, dass man sehr spät in die PS einsteigt, aber sonst solltest du deine Kurse schon bekommen!
    Bekommt man dann die Kurse, die man möchte oder wird man zu Kursen, irgendwie zugeteilt? Da ich im selben Situation bin, wäre es hilfreich. Leider habe ich auch schon von Leuten gehört, dass sie unfreiwillig in Kure durch Härtefallantrag zugeteilt sind. SBWL Grundlagen würde ich schon Wunschkurse belegen.

  6. #6
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    Also du wirst sicher nicht in irgendein SBWL gesteckt, jedoch solltest du bei den PS flexibel sein, hier wirst du nicht unbedingt deinen wunsch Kurs bekommen.

  7. #7
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    hallo! ich war noch nie soweit dass ich die dritte vergaberunde brauchte - diesmal schon, und ich weiss nicht wie die abläuft... kann man jetzt schon diesen einen punkt setzten? bei mir geht nämlich nichts im lfu...

  8. #8
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    nein, erst nächste woche ...

  9. #9
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    Danke, dass ihr so lieb geschrieben habt. Naja, ich brauch eben nur noch zwei Kurse, weil ich dann schon bei der Bachelorarbeit und der Vertiefung angekommen bin. Ich hoffe mal auf Mittwoch und die 3. Vergabe. Ansonsten werd ich wirklich die Härtefallregelung in Anspruch nehmen müssen. Besten Dank
    LG

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