Die Baubehörde teilt Herrn A mit, dass noch ein Lageplan des beantragten Bauvorhabens bis zum 15.11.2011 vorzulegen ist.
- A bringt den Lageplan erst am 20.11.2011 zur Behörde. Wie hat diese vorzugehen?
§ 28 Abs. 1 TBO 2011 bestimmt:
„Die Baubewilligung erlischt,
a)...
b) wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Eintritt der Rechtskraft oder der in der Baubewilligung festgelegten längeren Frist (Abs. 2) mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn vollendet wird.
- Um welche Art von Frist handelt es sich im Unterschied zu den Fristen in den beiden vorstehenden Beispielen?
- Wann ist das Bauvorhaben zu vollenden, wenn die Frist jeweils am 01.03.2011 zu laufen begonnen hat?
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