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Thema: PS Klausur Ranacher MI 8.5

  1. #11
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    super danke. und es geht nur ne halbe stunde und dann kann man gehen?

  2. #12
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    ja denke schon, glaub nicht, dass er danach noch einmal stoff machen will

    Hat irgendjemand Lösungen zu den Beispielen der AVG?
    z.B.:
    Herr A ist Antragsteller in einem baurechtlichen Verfahren und erhält die Ladung für die mündliche Verhandlung. Der Bürgermeister, ein hochbautechnischer Sachverständiger und ein brandschutztechnischer Sachverständiger erscheinen ebenso wie zwei Nachbarn zum angegebenen Termin am Verhandlungsort, der Antragsteller jedoch nicht.

    a) Welche Rechtsfolgen hat das Nichterscheinen des A bei der Verhandlung?
    b) Kann die Verhandlung ohne A durchgeführt werden?
    Ich kann dazu meine Unterlagen nicht mehr finden

  3. #13
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    Zitat Zitat von schiseb Beitrag anzeigen
    ja denke schon, glaub nicht, dass er danach noch einmal stoff machen will

    Hat irgendjemand Lösungen zu den Beispielen der AVG?
    z.B.:

    Ich kann dazu meine Unterlagen nicht mehr finden
    A) Rechtsfolgen-> verliert seine Stellung als partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.#
    B) ja, kann ohne ihn durchgeführt werden oder auf seine kosten Vertagt werden.

  4. #14
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    hello, kann mir jemand bei der schlussklausur von 2012 die letzte frage beantworten?
    "was ist aus der sicht des unionsrecht die konsequenz, wenn diese voraussetzungen nicht erfüllt sind, sodass die betreffende mitgliedstaatliche regelung mit einer grundfreiheit des binnenmarkts unvereinbar ist?

  5. #15
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    Meint ihr, dass die Prüfschemen der Grundfreiheiten und der Allg. Diskriminierungsverbots sehr relevant sind? Also dass man sie genau so wiedergeben muss oder reicht es sie ungefähr zu wissen?

  6. #16
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    Zitat Zitat von i-max19 Beitrag anzeigen
    hello, kann mir jemand bei der schlussklausur von 2012 die letzte frage beantworten?
    "was ist aus der sicht des unionsrecht die konsequenz, wenn diese voraussetzungen nicht erfüllt sind, sodass die betreffende mitgliedstaatliche regelung mit einer grundfreiheit des binnenmarkts unvereinbar ist?
    Ich glaube damit ist gemeint, dass das Anwendungsvorrangs-Prinzip verwendet wird. Also Unionsrecht > Staatlicher Regelung

    Zitat Zitat von csap7798 Beitrag anzeigen
    Meint ihr, dass die Prüfschemen der Grundfreiheiten und der Allg. Diskriminierungsverbots sehr relevant sind? Also dass man sie genau so wiedergeben muss oder reicht es sie ungefähr zu wissen?
    ich hoffe nicht :S ich kann sie auch nur ungefähr.

  7. #17
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    Vl. hat noch jemand dazu die Antworten bitte

    Die Baubehörde teilt Herrn A mit, dass noch ein Lageplan des beantragten Bauvorhabens bis zum 15.11.2011 vorzulegen ist.

    1. A bringt den Lageplan erst am 20.11.2011 zur Behörde. Wie hat diese vorzugehen?


    § 28 Abs. 1 TBO 2011 bestimmt:
    „Die Baubewilligung erlischt,
    a)...
    b) wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Eintritt der Rechtskraft oder der in der Baubewilligung festgelegten längeren Frist (Abs. 2) mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn vollendet wird.

    1. Um welche Art von Frist handelt es sich im Unterschied zu den Fristen in den beiden vorstehenden Beispielen?
    2. Wann ist das Bauvorhaben zu vollenden, wenn die Frist jeweils am 01.03.2011 zu laufen begonnen hat?

  8. #18
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    Weiß jemand, wie oft man die PS Prüfung schreiben darf?

  9. #19
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    Zitat Zitat von csap7798 Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, wie oft man die PS Prüfung schreiben darf?
    kannst die ps klausur 5x schreiben... würds aber nicht drauf ankommen lassen

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